(Plenterbetrieb), eine der forstlichen Waldbewirtschaftungsarten. Der
Femelwald ist
ein
Baum- und Samenwald mit stamm-, gruppen- oder horstweiser Verteilung der Altersklassen und dadurch bedingter, häufig
wiederkehrender Hauptnutzung und
Verjüngung des
Holzes auf derselben
Fläche. Bis Ende des vorigen
Jahrhunderts war der Femelbetrieb die
herrschende
Betriebsart für Baumholzerziehung, mit planlosem Hieb
[* 2] (ungeregelter Femelbetrieb). Seitdem ward er durch
den Hochwaldbetrieb fast überall
¶
mehr
verdrängt. In neuerer Zeit ist er indessen in beschränktem Umfang und in geregelter Form (geregelter Femelbetrieb) wieder eingeführt,
teils in schutzbedürftigen Lagen, z. B. im Hochgebirge, an steilen Hängen (bei Schutzwaldungen), teils bei einem durch hohe
Holzpreise ermöglichten intensiven Betrieb, namentlich auf kleinen Waldflächen (bei Parzellenwaldungen).
oder auch Plenterbetrieb, Femel- oder Plenterwirtschaft, eine bestimmte forstliche Betriebsart. Die jährlichen
Fällungen erstrecken sich über eine ganze Betriebsklasse (s. d.) oder über größere Teile derselben derartig, daß man
die ältern, stärkern sowie, die schadhaften Stämme vereinzelt, horst- oder streifenweise heraushaut (ausplentert,
ausfemelt), die jüngern Hölzer verschont. Letztere bilden mit dem Nachwuchs auf den Standräumen der gefällten Bäume sehr
ungleichalterige Bestände.
Eine vollständige Räumung der Althölzer erfolgt nie. Im Laubholzwald geht der Femelbetrieb von selbst in einen
unregelmäßigen Mittelwaldbetrieb (s. d.) über, weil an der Verjüngung die
Ausschläge der im Boden zurückbleibenden Stöcke der gefällten Bäume mehr oder weniger teilnehmen. Man
unterscheidet ungeregelten und geregelten Femelbetrieb. Ersterer ist die älteste Art der Waldbenutzung und gehört
der untersten Kulturstufe an. Man nutzte aus den unerschöpflich scheinenden Vorräten der Urwälder das, was man gerade brauchte,
ohne Rücksicht auf irgend welche Ordnung des Hiebes.
Die Wiederverjüngung des Waldes, Ausfüllung der entstandenen Lücken, überließ man anfänglich ganz
der Natur. Die neuere Zeit hat, zunächst mehr als ein theoretisches Ideal, den sog. geregelten
Femelbetrieb eingeführt. Die Ordnung der Wirtschaft wird durch eine Flächenteilung bedingt, d. h.
es werden dem Wirtschafter für bestimmte mehr oder weniger eng begrenzte Zeitabschnitte bestimmte Waldflächen
zur Femelung zugewiesen. Letztere besteht in der Entnahme der haubaren, gewöhnlich ältesten Bäume; dabei findet eine Pflege
der jüngern Stammgruppen oder Horste mit Hilfe von Durchforstungen, Läuterungen und Unterbau statt, entstandene Lücken werden
ausgepflanzt oder besät, soweit nicht von Natur genügende Besamung erfolgt.
Die Beschädigungen des stehen bleibenden Bestandes bei der Fällung einzelner Bäume, die Transport- und
mancherlei andere Schwierigkeiten werden dem Femelbetrieb nie jene Ausdehnnng gewinnen lassen, die von einzelnen Forstwirten
heutzutage gewünscht wird. Diese Betriebsart wird in der Hauptsache auf die Hochgebirgslagen beschränkt bleiben, wo der
Wald Schutz gegen Lawinen, Abrutschungen u. s. w. gewähren soll, wo es also weniger
darauf ankommt, dem Walde unter Beobachtung wirtschaftlicher Pflege möglichst günstige Erträge abzugewinnen, als darauf,
denselben in möglichst ungestörtem Zustande zu erhalten, da den erstrebten Schutz ein Wald am besten gewährt, in dem die
verschiedenen Altersstufen der Bäume nicht räumlich getrennt, sondern wie im F. untereinander gemengt sind. – Über
planmäßige Einrichtung des Femelbetrieb vgl. Der Plänterwald und dessen Behandlung
(Wien
[* 4] 1873).