Fellow
(engl., spr. fello), Genoß, Mitglied einer Genossenschaft, ist die in England übliche Bezeichnung für das vollberechtigte Mitglied eines gelehrten Vereins oder einer gelehrten Körperschaft, wohingegen die Mitglieder geselliger Vereine oder Klubs als Members bezeichnet werden. Ausnahmsweise kommt aber auch die Bezeichnung Member für die nicht vollberechtigten Mitglieder gelehrter Körperschaften vor wie z. B. beim College of Physicians. Am meisten bekannt im Ausland ist ihr Gebrauch im Universitätsleben. In Oxford und Cambridge hießen ursprünglich diejenigen Studenten Fellows, welche in einem College als ordentliche Mitglieder Aufnahme fanden, während die übrigen an den wissenschaftlichen Übungen teilnehmenden Studenten als Commoners bezeichnet wurden.
Bei dem steigenden Reichtum der Kollegien verschob sich dies Verhältnis allmählich, indem die Fellows aus den Reihen der bereits Graduierten (bachelors, masters, doctors) genommen zu werden pflegten, während die eigentlichen Studenten als Under-graduates bezeichnet wurden. Aus der Zahl der Fellows wurden dann einzelne als Tutors, d. h. Aufseher und Studienleiter, am Kollegium festgehalten, die übrigen durften ihre oft sehr beträchtlichen Einkünfte auswärts verzehren und hatten meist nur die Pflicht eines jährlichen Aufenthalts von 6-8 Wochen in der Anstalt (residence). Sie bildeten mit dem Haupt (master, warden, president provost, principal rector, dean) die eigentliche Behörde des College. So ist im wesentlichen der Zustand noch heute; doch ist man auf dem Weg der Gesetzgebung (Gesetz über Universitätsreform vom sowie der Selbstverwaltung bemüht, die idle fellowships (unthätigen Fellowstellen) zu gunsten der wissenschaftlichen Forschung und einer Vermehrung des eigentlichen Lehrerstandes allmählich einzuschränken.
Auf diese Art werden die Fellows mehr und mehr Universitätsprofessoren, während diese bisher fast nur die Inhaber einer Anzahl allmählich von den Königen, Prinzen und andern hohen Gönnern begründeter Stellen außerhalb der Kollegien waren. Daß daneben die Bezeichnung als in mancher aus altem Herkommen stammender Anwendung von etwas anderm Sinn geblieben ist und noch lange bleiben wird, liegt in der Zähigkeit, mit der in England nicht bloß allgemeine Sitten, sondern auch örtliche Bräuche festgehalten zu werden pflegen. So spricht man immerhin in Oxford und in Cambridge noch von Fellow-commoners, doch haben die Vorrechte dieser den höhern Ständen angehörigen Studierenden längst aufgehört oder sind doch höchstens noch äußerlicher Natur. Über die üblichen Abkürzungen (wie Fellow R. S. etc.) s. Artikel »F« (Abkürzungen).