Fell
,
in der allgemeinsten Bedeutung jede mit
Haaren bedeckte Tierhaut, im
Handel in der
Regel nur die
Haut
[* 2] von kleinern
Tieren, z. B. von
Hasen, Kälbern,
Ziegen etc., während die von
Kühen,
Ochsen,
Pferden etc. die Benennung
Haut (s. d.) behält.
Im Pelzwarenhandel bedient man sich fast ausschließlich des
Ausdrucks Fell.
Zum Abziehen der Felle
wird
die
Haut des
Tiers am
Bauch
[* 3] in der ganzen
Länge des selben aufgeschnitten. Vgl.
Balg.