Feldwebel
Feldwebelleutnant - Fe

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Seite 6.120. (Feldwaibel), oberste Rangstufe der
Unteroffiziere, welche Offiziersseitengewehr mit Portepee tragen; bei
den berittenen
Waffen
[* 2]
Wachtmeister, der rangälteste
Unteroffizier einer
Kompanie. Er besorgt den Befehlsempfang, das Schreib-
und Rechnungswesen der
Kompanie und ist
Organ des
Hauptmanns für die Regelung des
Dienstes. Er überwacht
ferner den innern
Dienst, speziell auch das persönliche Verhalten der
Unteroffiziere in wie außer
Dienst. Näheres s. Bendziulli,
Die Feldwebel
schule (3. Aufl., Berl. 1876). Der
Vizefeldwebel
(Vizewachtmeister), als
Charge in jetziger Gestalt 1873 neubegründet,
wird im
Gegensatz zum Feldwebel
hauptsächlich im äußern
Dienst als Vorbild und zur Anleitung der jungen
Unteroffiziere,
auch nötigen Falls zur Vertretung eines
Offiziers verwendet. Beide
Stellen erfordern jede eine besondere Befähigung und große
Zuverlässigkeit, und die Feldwebel
werden hiernach aus der Zahl der
Unteroffiziere ausgewählt und vom Regimentskommandeur ernannt.
Unteroffiziere können nach vorwurfsfreier 15jähriger
Dienstzeit zu
Vizefeldwebeln
(Wachtmeistern), Zeugsergeanten zu Depotvizefeldwebeln
ernannt werden.
Endlich werden die
¶
mehr
Offiziersaspiranten der Reserve und Landwehr, sobald sie ihre wissenschaftliche und dienstliche Befähigung zum Offizier nachgewiesen,
zu Vizefeldwebeln ernannt, eine Stellung, die der eines Portepeefähnrichs im stehenden Heer entspricht. Diese Vizefeldwebel
werden bei Einberufung zum mobilen Heer, soweit nötig, in Offiziersstellen verwendet. Die Feldwebel
müssen von allen Unteroffizieren,
welche nicht das Offizierseitengewehr tragen, militärisch gegrüßt werden. Vgl. Unteroffizier. In Österreich
[* 4] hat jede Kompanie einen Feldwebel
für den äußern Dienst und einen Rechnungsfeldwebel
, der die Verwaltungsgeschäfte besorgt.
Beide haben gleichen Rang. Bei den deutschen Landsknechten hatte der Feldwebel
für die taktische Ordnung und technische Ausbildung
der Truppen zu sorgen und übte großen Einfluß auf die Mannschaft aus, weshalb zu diesem Posten in der
Regel nur ein gesetzter und erfahrener Kriegsmann erwählt ward. Im Gericht war er Beisitzer und Fürsprecher für die Angeschuldigten,
hatte schiedsrichterliche Gewalt unter uneinigen Knechten und war der Vermittler zwischen Hauptleuten und Knechten bei entstandenen
Meutereien. Er holte täglich die Losung beim Obersten und stellte die Sicherheitswachen aus. Sein Sold betrug
vier gemeine Solde. Aus den Feldwebeln
wurden gewöhnlich die Leutnants gewählt.