Farbhölzer;
diejenigen Holzarten, welche einen zum Färben brauchbaren Farbstoff enthalten; sie bilden einen Artikel des Drogen- und Farbwarenhandels; sie werden, mit Ausnahme des Fisetholzes, sämtlich von außereuropäischen Ländern importiert. Die Verladung geschieht lose in Blöcken, ohne Emballage, die Zerkleinerung in besondren Etablissements, den Farbholzmühlen oder Farbholzraspeleien, wie solche in Hamburg, Berlin, Leipzig etc. zu finden sind.
Die Art der Zerkleinerung ist eine verschiedne und unterscheidet man hiernach im Handel: Späne, Locken, Nadeln und Pulver oder gemahlenes Farbholz. Späne und genadeltes Holz sind am gebräuchlichsten. Die zerkleinerten Hölzer werden vor dem Verkaufe gewöhnlich noch der Fermentation unterworfen, so daß man im Handel fermentiertes und nichtfermentiertes Farbholz unterscheidet. Dieses Fermentieren besteht darin, daß man die zerkleinerten F. in dunklen, aber luftigen Räumen aufschüttet und sie unter häufigem Benetzen mit Wasser und zeitweiligem Umschaufeln mehrere Wochen lang liegen läßt. Hierdurch bekommen die F. ein lebhafteres Aussehen, indem sich der Farbstoff, der anfangs nur in geringer Menge fertig gebildet ist, aus den Chromogenen entwickelt; diese fermentierten Hölzer sind daher auch beim Färben ergiebiger. Die wichtigsten F. sind unter ihren Namen in besondren Artikeln beschrieben, es sind dies: Blauholz, Gelbholz, Rotholz, Santelholz und Fustik. - Farbholz, auch gemahlenes oder auf andre Weise zerkleinertes, ist zollfrei.