Fallwerk
,
[* 2] Vorrichtung zum
Stanzen und
Prägen mittels starker
Schläge, besteht aus einem
Klotz aus
Gußeisen, der sich zwischen zwei vertikalen Gleitstangen bewegt und mittels eines am obern Ende der Gleitstangen über
eine
Rolle, dann nach unten gehenden und an einem Fußhebel befestigten Seils durch Auftreten mit dem
Fuß in die
Höhe gehoben
wird, um nach dem Aufheben des
Fußes wieder herabzufallen. Der
Hammer
[* 3] trägt den Oberstempel, der
Block
den Unterstempel, zwischen welchen bei den
Schlägen des
Hammers die Prägung stattfindet. Zu den Fallwerken
gehören auch
der Fallhammer, der
Dampfhammer
[* 4] und die
Ramme.
[* 5]