Falllehen
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s. Fallgut.
Falllehen
3 Wörter, 23 Zeichen
Falllehen,
s. Fallgut.
(Falllehen, Schupflehen), Gut, welches bei jedem Todesfall des Besitzers dem Gutsherrn wieder anheimfällt, wenn er nicht die Erben aufs neue damit belehnt. Vgl. Bauerngut.