Fakultät
(lat. facultas), Fähigkeit, Vermögen, Vollmacht wozu;
insbesondere Bezeichnung für die gewöhnlich vier Abteilungen, in welche eine Universität nach den vier Hauptwissenschaften (Theologie, Jurisprudenz, Medizin und Philosophie) zerfällt, sowie die Gesamtheit der dazu gehörigen Professoren und Dozenten (s. Universitäten);
Fakultät
serkenntnis,
ein nicht von einem
Gerichtshof gefälltes, sondern von einer Juristenfakultät
eingeholtes
Urteil.