Faktūra
(ital. fattura), Einkaufsrechnung
, die
Rechnung, welche der Verkäufer dem
Käufer oder der Einkaufskommissionär
seinem Kommittenten gewöhnlich bei Lieferung der Waren übersendet. Sie pflegt auch die Zahlungsbedingungen
(per cassa, 2 Proz. Sconto bei Barzahlung oder Dreimonatsaccept
u. dgl.) wiederzugeben. Übersendung der Faktura
ist üblich, wenn
schon der Preis verabredet und die Zahlungsbedingungen unter den Parteien bestimmt sind. Weicht die Faktura
von dem,
was unter den Parteien verabredet ist, ab, so ist nach feststehender deutscher Rechtsprechung daraus,
daß der Empfänger nicht widersprochen hat, nicht zuschließen, er habe die
Abweichung genehmigt. Die Faktura
des
Kommissionärs
enthält außer dem reinen Einkaufsbetrage sämtliche
Auslagen des
Kommissionärs und seine (gewöhnlich in Prozenten von dem
Betrage einschließlich der Kosten berechnete) Provision oder
Kommission. Im
Buchhandel führt den
Namen
Faktura
jede
Rechnung über
Bücher, welche der
Verleger dem Sortimentshändler liefert. Eine Ware fakturieren heißt dieselbe berechnen,
über dieselbe Faktura
erteilen.