Faktor
(lat. factor, der «Machende», «Besorgende»),
in England ein eigentlicher
Kommissionär (commission merchant), in
Rußland ein Handelsvermittler
niedern
Grades. In
Deutschland
[* 2] ist das Wort in diesem
Sinne nicht üblich; es bedeutet hier oft Zwischenpersonen, welche in
Industriebezirken den Verkehr mit den
Arbeitgebern und den im eigenen Hause schaffenden
Arbeitern durch Erteilung von
Aufträgen,
Lieferung der Materialien, Prüfung und
Abnahme der gefertigten Waren vermitteln. Faktor
sind auch die Leiter
der im
Auslande unterhaltenen großen Ein- und Verkaufsstellen
(Faktoreien, s. d.), dann die Privatbeamten zur Leitung von
Fabriken,
Hüttenwerken, Druckereien u. s. w., ferner die
Disponenten oder Geschäftsführer, welchen die Vertretung einer
Handelsgesellschaft oder die Leitung einer Handlung nach allen
Richtungen an der
Stelle des Prinzipals übertragen ist, sodaß
ihre Rechtsgeschäfte so gelten, als ob sie von dem Prinzipal selbst abgeschlossen wären.
In der
Arithmetik ist der Faktor
eines Produkts eine Zahl, die, mit einer andern multipliziert, das Produkt giebt und
daher in dem Produkt ohne Rest aufgeht;
so sind 2, 4, 7 und 14 die Faktor
der Zahl 28;
2, 3, 5, 6, 10 und 15 die
Faktor
der Zahl 30. Man unterscheidet einfache und zusammengesetzte Faktor;
erstere sind Primzahlen (s. d.).
Den größten gemeinschaftlichen
Faktor
von zwei
Zahlen findet man dadurch, daß man die größere Zahl durch die kleinere dividiert und dann durch den Rest der
Division wieder den vorigen Divisor dividiert, und dies so lange fortsetzt, bis eine dieser Divisionen
keinen Rest mehr giebt. Der letzte Divisor ist dann der gesuchte größte gemeinschaftliche Faktor
beider
Zahlen; wenn er 1 ist,
so haben die beiden
Zahlen außer 1 keinen gemeinschaftlichen Faktor
,. und man nennt sie prim zueinander oder relativ prim.