Fackel,
ein mit starker Flamme brennendes künstliches Licht, welches besonders im Freien benutzt wird. Oft dienen hierzu mehrere zusammengebundene, besonders harzige Föhren- oder Fichtenspäne; gebräuchlicher aber sind Pechfackeln, welche entweder aus einem gesponnenen, in geschmolzenes Pech wiederholt eingetauchten Docht oder aus einem mit Werg umwickelten und dann mit Pech getränkten Stock von Fichtenholz bestehen, in neuerer Zeit auch pyrotechnische Gemische, deren Leuchtkraft man durch Magnesiumpulver erhöht, oder elektrische Vorrichtungen.
Zum Aufstecken der Fackeln, besonders wenn sie so weit abgebrannt sind, daß man sie mit der Hand nicht bequem halten kann, dient der Fackelschuh oder Fackelleuchter, ein in hinlänglich schwerem Fuß ruhender Holzstab, der oben eine mit Blech beschlagene Vertiefung zum Aufnehmen der Fackel besitzt. Schon die Alten bedienten sich der Fackeln bei feierlichen Gelegenheiten, auf Schiffen zu Signalen und im Krieg beim Beginn der Schlacht. Als Attribut der Eileithyia, Persephone, Demeter und Athene gab die Fackel einem dreitägigen Feste der Griechen den Namen Fackelfest. Zu Ehren der Feuergötter Hephästos, Prometheus etc. hielten die Athener einen Fackellauf (Lampadodromia), in einem Wettrennen bestehend, bei welchem die Wettläufer in an ihren Schilden angebrachten Fackelleuchtern brennende Fackeln trugen; der Sieger mußte sie unverlöscht und zuerst zum Ziel bringen.
Oft waren damit Fackeltänze verbunden, welche auch an Konstantins d. Gr. Hof und an verschiedenen Höfen im Mittelalter üblich waren und sich selbst bis auf die neueste Zeit an mehreren Höfen erhalten haben. Ein solcher Fackeltanz ist ein polonäsenartiger Tanz, wobei die männlichen Tänzer eine Wachsfackel in der Hand tragen. Am Berliner Hof wird noch gegenwärtig bei jeder Vermählung eines Gliedes der königlichen Familie ein Fackeltanz aufgeführt, dessen älteste Erwähnung bei Gelegenheit der Vermählung der Tochter Joachims I. mit Albrecht von Mecklenburg gefunden worden ist, und der dann im 17. Jahrh. zur festen Institution wurde.
Die Form desselben verläuft wie folgt: Unter Vortritt des Oberhofmarschalls und der dazu berufenen Wirklichen Geheimen Räte und Staatsminister, welche paarweise mit weißen Wachsfackeln und unter entsprechender Musik gehen, hält erst das neuvermählte Paar einen Umgang im Saal, den dann auch die Braut mit dem König und den Prinzen nach der Reihe unter demselben Vorgang und zuletzt der Bräutigam mit der Königin und mit den Prinzessinnen in gleicher Weise machen.
Endlich folgt die »Austeilung des Strumpfbandes« der Braut durch die Oberhofmeisterin, wobei elegante Kopien als Andenken an die männlichen Gäste verteilt werden. Übrigens waren ähnliche Fackeltänze schon im 17. und 18. Jahrh. auch an andern Höfen, z. B. am württembergischen, hannöverschen, englischen und dänischen Hof, gebräuchlich. Fackelzüge kamen schon in der alten christlichen Kirche bei mehreren Gelegenheiten vor, so am Ostersonnabend als Zeichen, daß selbst in der tiefsten Trauer das christliche Hoffnungslicht nicht völlig erloschen sei.
Auch jetzt noch wird in der römisch-katholischen Kirche das in Prozession herumgetragene Sanktissimum gewöhnlich mit brennenden Fackeln begleitet, und Fackelzüge kommen außerdem bei feierlichen nächtlichen Leichenbegängnissen vor und sind als Ehrenbezeigung namentlich unter den Studenten sehr in Aufnahme gekommen, wobei die Fackelstümpfe am Schluß des Umzugs brennend in die Höhe geworfen werden. Elektrische Fackelzüge sind neuerdings in Amerika aufgekommen, und die Elektrizität wird dabei von den inmitten des Zugs gefahrenen Akkumulatoren den Trägern durch Kabel zugeführt.