gewerbliche (technische Fachschulen), sind solche Anstalten, in denen ein bestimmtes
Handwerk förmlich gelehrt wird. Sie setzen meistens die
Volksschule als bereits zurückgelegt voraus, sind jedoch in einzelnen
Fällen auch mit der Oberstufe derselben so verbunden, daß der eigentliche Schulunterricht mit dem Fachunterricht nach
Stunden des
Tags oder
Tagen der
Woche abwechselt. Von den gewerblichen
Fortbildungsschulen (s. d.) unterscheiden sie sich dadurch,
daß sie die ganze gewerbliche Vorbildung übernehmen und nicht eine anderweit praktisch vermittelte Anleitung zum
Handwerk
nur nach gewissen
Richtungen hin theoretisch ergänzen; sie sind daher Tagesschulen, während die
Fortbildungsschulen für
Handwerker fast ausschließlich auf die Abendstunden beschränkt bleiben.
Von den mittlern und höhern technischen Lehranstalten unterscheiden sich dieFachschulen dadurch,
daß sie die allgemeine
Bildung ihrer Zöglinge nur so weit ins
Auge
[* 2] fassen, als dieselbe unmittelbar für die Ausübung des
Handwerks nötig ist, für welches jede einzelne
Schule vorbereitet, und daß sie namentlich höhere Schulbildung (fremde
Sprachen
etc.) weder voraussetzen, noch gewähren.
Immer bleibt aber der
Lehrgang der ein solcher, daß er über
das geringste
Maß der an einfache
Arbeiter zu stellenden
Forderungen hinausführt; sie bilden daher namentlich bei
Gewerken,
die einen fabrikmäßigen Betrieb verlangen, mehr Werkmeister als einfache
Arbeiter aus
(Werkmeisterschulen).
Über die gewöhnliche
Höhe erheben sich in dieser
Richtung namentlich die
Baugewerkschulen (s. d.) für Maurermeister und
Zimmermeister, deren Vorkenntnisse, namentlich in der
Mathematik, doch schon höhere sein müssen; überdies setzen sie einen
außerhalb der
Schule gemachten praktischen Anfang voraus. Die gegenwärtige
Bewegung zu gunsten der Fachschulen ging hauptsächlich
von
Frankreich aus, wo der
Fachbildung (enseignement spécial) namentlich seit dem
MinisteriumDuruy (1863-69) große
Aufmerksamkeit
gewidmet wird. Sie hat sich von da aus zuerst nach
Holland und nach
Belgien
[* 3] verbreitet, wo namentlich die
Webschulen in
Blüte
[* 4] stehen. Sorgfältige und für den Aufschwung namentlich der
Kunstgewerbe
(Kunsttischlerei, Schnitzerei,
Glasmacherei,
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Wirkerei,
[* 6] Spitzengewerbe etc.) sehr erfolgreiche Pflege hat das Fachschulwesen in Österreich
[* 7] gefunden. Im deutschen Reichsgebiet
sind namentlich Württemberg
[* 8] und KönigreichSachsen,
[* 9] auch Bayern
[* 10] auf diesem Gebiet thätig gewesen. In Preußen
[* 11] kam die Bewegung
verhältnismäßig spät, eigentlich erst seit 1879, in Gang
[* 12] und wird auch jetzt noch durch die Spärlichkeit der
verwendbaren staatlichen Mittel und wohl auch durch die Sorge gehemmt, daß durch Begründung von Fachschulen leicht Gewerbthätigkeiten
künstlich befördert werden können, deren Gedeihen von wechselnden Voraussetzungen abhängig ist.
Man beschränkt sich daher im wesentlichen darauf, solchen Gewerbszweigen durch Fachschulen zu Hilfe zu kommen, die sich bereits längere
Zeit in einer Gegend eingewurzelt und ihre Widerstandskraft auch gegen schwankende Lagen des großen Marktes
bewährt haben.
Vgl. »Das technische Unterrichtswesen in Preußen« (Berl. 1879, amtlich) und »Denkschriften über die Entwickelung
der gewerblichen Fachschulen« (das. 1881 und 1883, amtlich);
gewerbliche, in Preußen. Im April des Jahres 1891 ist der ständigen Kommission für das technische Unterrichtswesen
vom preußischen Ministerium für Handel und Gewerbe eine vom Geheimen Oberregierungsrat K. Lüders (s. d.) verfaßte Denkschrift
vorgelegt worden über die Entwickelung der Fortbildungsschulen und der gewerblichen Fachschulen in Preußen,
soweit diese zum Ressort des Ministeriums für Handel und Gewerbe gehören (jedoch mit Ausschluß der Navigationsschulen und der
Unterrichtsanstalten für das Bergfach), während der Jahre 1883-90. Die Denkschrift bringt auf 264 Seiten in Folio eine sehr
eingehende Übersicht des gewerblichen Schulwesens in Preußen, deren Wert besonders noch eine erhebliche Anzahl
von beigegebenen Lehr- und Stundenplänen, statistischen Tabellen, Kostenanschlägen etc. erhöht. Zwei kürzere Vorgängerinnen
dieser Denkschrift aus den Jahren 1881 und 1883, damals vom Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten
erstattet, konnten bereits in den kurzen Aufsätzen des Hauptwerkes über Fachschulen (Bd.
5, S. 1009) und Fortbildungsschulen (Bd. 6, S. 456) berücksichtigt
werden. Aus der nunmehr vorliegenden neuen Denkschrift wird hier über die
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gewerblichen Fachschulen ausführlicher berichtet, wegen der Fortbildungsschulen aber auf den betreffenden Artikel dieses Bandes
verwiesen.
Wie im vorstehenden angedeutet, hat in der Zuständigkeit des gewerblichen Unterrichtswesens im letzten Jahrzehnt ein Wechsel
stattgefunden, und zwar war dies in wenigen Jahren der zweite derartige Wechsel. Bis in die 70er Jahre unterstanden technische
Schulen und Fortbildungsschulen in Preußen mit wenigen Ausnahmen dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Die Erfahrung, daß in den Fortbildungsschulen überwiegend mit Lehrkräften und in den Räumen der allgemeinen Unterrichtsverwaltung
gearbeitet werden mußte, und daß dies unausgesetzt Weiterungen zur Folge hatte, führte zunächst dazu, dieses
bis dahin geteilte Gebiet dem Ministerium für geistliche, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten ganz und allein zu überweisen.
Am wurden auch die technischen Unterrichtsanstalten, soweit sie bis dahin dem Handelsministerium angehört hatten,
jedoch mit Ausnahme der Navigationsschulen und der Unterrichtsanstalten für das Bergwesen, dem Kultusministerium zugeteilt.
Es waren dies die technischen Hochschulen, die damaligen Gewerbe-, jetzigen Oberrealschulen, die gewerblichen
Zeichenschulen, die wenigen, schon damals bestehenden Fachschulen, das Kunstgewerbemuseum und die Porzellanmanufaktur zu Berlin,
[* 16] sowie selbstverständlich die gesamte Pflege des gewerblichen Unterrichts und des Kunstgewerbes.
Durch königlichen Erlaß vom wurde demgegenüber bestimmt, daß die gewerblichen und kunstgewerblichen
Fach- und Zeichenschulen, die Pflege des Kunstgewerbes einschließlich der Verwaltung der Porzellanmanufaktur sowie das Fortbildungsschulwesen
zum Ministerium für Handel und Gewerbe zurückkehren sollten. Bei Ausführung dieser Maßregel blieb jedoch immer noch ein
nicht unerheblicher Rest des technischen Unterrichtswesens beim Unterrichtsministerium.
Von den Oberrealschulen darf dabei abgesehen werden, da sie inzwischen völlig den Charakter höherer Schulen
für allgemeine Bildung angenommen hatten. Doch blieben mit diesen im bisherigen amtlichen Gebiet auch einige gewerbliche
Fachklassen (für Maschinenbau, chemisch-technische Gewerbe, Hüttenwesen), die mit Oberreal-, Real- und höhern Bürgerschulen
organisch verbunden sind, wenngleich das Aufhören dieses Verhältnisses als wünschenswert bezeichnet ward.
Zur Begründüng der Maßregel sagt die dem Abgeordnetenhause vorgelegte Denkschrift: »Die Wichtigkeit der den einzelnen deutschen
Staaten verbliebenen Pflege des Gewerbewesens ist infolge des Verlaufs, den die Entwickelung der nationalen Wirtschaftspolitik
in den letzten Jahren genommen hat, in ungleich höherm Maße hervorgetreten als früher, und die Anforderungen,
welche seitdem an diesen Zweig der Verwaltung herangetreten sind, haben gezeigt, daß er mit der Verwaltung des niedern und
mittlern gewerblichen Unterrichtswesens und
mit
der Pflege des Kunstgewerbes im engen Zusammenhang steht und deshalb seine Aufgabe nicht gehörig erfüllen kann, wenn
der Schwerpunkt
[* 19] der letztern Verwaltung in einem andern Ressort liegt. Bei der Frage, welche Maßregeln zur
wirtschaftlichen Hebung
[* 20] einzelner Landesteile durch Begründung neuer oder durch bessere Entwickelung bestehender Erwerbszweige,
zur Verbesserung der Lage des Kleingewerbes gegenüber dem Großgewerbe, zur Aufrechterhaltung oder Förderung der Konkurrenzfähigkeit
einheimischer Industriezweige gegenüber der ausländischen Konkurrenz zu ergreifen sind, spielt die Errichtung
und Leitung gewerblicher Fachschulen vielfach eine so entscheidende Rolle, daß die Gewerbeverwaltung, solange ihr in dieser Hinsicht
die Initiative und maßgebende Einwirkung abgeht, sich in ihrer Thätigkeit fortwährend auf das empfindlichste gehemmt sieht.
Auf der andern Seite können die Fragen, für welche Gewerbszweige, in welchem Umfang und an welchem Ort
g. Fachschulen zu errichten sind, und welche Ziele diese zu verfolgen haben, in einer die gewerblichen Gesamtinteressen allseitig berücksichtigenden
Weise mit voller Sicherheit auf die Dauer nur an derjenigen Stelle behandelt werden, welche zur Pflege des Gewerbewesens überhaupt
berufen ist und allein in vollem Maße die Mittel besitzt, sich über den Stand der gewerblichen Entwickelung
und ihrer Bedürfnisse einen umfassenden Überblick zu verschaffen und dauernd zu erhalten, zumal ihr auch diejenigen Organe
unterstellt sind, von welchen, wie von Handelskammern, Innungen und sonstigen gewerblichen Körperschaften, eine Mitwirkung
bei der Lösung dieser Aufgabe zu erwarten ist." Geltend gemacht wird ferner der ausgedehnte Umfang des
Geschäftsbetriebs im Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten als der kräftigern Förderung
und Pflege des mittlern gewerblichen Unterrichtswesens und der dafür erforderlichen besondern Aufmerksamkeit auf den Gang der
allgemeinen gewerblichen Bewegung entgegenstehend.
Endlich wendet das Staatsministerium das Gesagte auch in entsprechender Weise auf das nahe verwandte Kunstgewerbe
an. Der Landtag ließ durch diese Darlegung sich überzeugen, und so konnte mit Beginn des folgenden Rechnungsjahres, d. h.
mit der Übergang dieser Verwaltungszweige auf das Ministerium für Handel und Gewerbe thatsächlich erfolgen. Das
Bedenkliche des Wechsels war wesentlich dadurch gemildert, daß mit den Anstalten auch die in deren Interesse
bisher arbeitenden Kräfte, namentlich der bereits genannte langjährige Leiter der Fach- und Fortbildungsschulen, Geheimrat
Lüders, ins Handelsministerium über- oder zurücktraten.
Die Denkschrift des Handelsministeriums vom April 1891 will nun gleichsam die Probe für die Richtigkeit der damaligen Rechnung
geben, und wirklich lehrt schon ein vergleichender Blick auf die Zahlen des Staatshaushaltsetats für 1885/86
und für 1891/92, daß in diesen Jahren wesentliche Fortschritte in der staatlichen Fürsorge für dieses wichtige Feld der
nationalen Arbeit erreicht worden sind. Im Voranschlag für 1879/80 war der Gesamtbetrag des Staatszuschusses zu den damaligen 29 mittlern
gewerblichen Fachschulen 246,998,82 Mk. Von diesem
galten 113,170 Mk. dem Kunstgewerbemuseum zu Berlin, müssen also bei dem Vergleich außer acht bleiben, da sie nach dem Obigen
nicht mit in das Handelsministerium übernommen wurden. Als vergleichbarer Betrag kommt daher nur der Rest
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von 133,828,82 Mk. in Betracht. Schon bis 1885 hatte die Zahl der unterstützten Fachschulen von 29 auf 34 und der Staatszuschuß
auf 292,966,50 Mk. sich gehoben. Seitdem steigerte sich die Zahl der
Fachschulen auf 44, der Betrag des staatlichen Zuschusses auf 886,993 Mk. Dabei ist immer festzuhalten,
daß bei allen diesen Anstalten neben den staatlichen Zuschüssen noch die nächsten Gründer und Verwalter,
als Städte, Vereine, Körperschaften 2c., das ihrige leisten.
Die baren Leistungen von diesen Seiten (neben den Gebäuden und dem eisernen Inventar 2c.) betragen 1891/92 im ganzen 487,924
Mk., so daß als die für die Anstalten dieser Art im preußischen Staat überhaupt aufgewandte Summe innerhalb
der Zuständigkeit des Handelsministers 1,374,917 Mk. erscheint, wozu noch der für den gewerblichen
Unterricht bestimmte Dispositionsfonds tritt, der 1885 mit 69,100 Mk. in das Handelsministerium überging und inzwischen um
20,000 (1886) und 30,000 (1889), zusammen 50,000, d. h.
auf 139,100 Mk. erhöht worden ist, und ein besonderer Betrag von 35,000 Mk.
zur Gewährung einzelner Beihilfen behufs besserer Ausbildung geschickter Kunst- und andrer Handwerker.
Unter den vom Handelsministerium beaufsichtigten und unterstützten 44 Fachschulen lassen sich vier größere Gruppen unterscheiden,
an die der obige Zuschuß in folgender Weise sich verteilt:
4) Fachschulen für Metallgewerbe und Maschinenbau zu Iserlohn,
[* 42] Remscheid,
[* 43] Bochum,
[* 44] Flensburg,
[* 45] Dortmund,
[* 46] Magdeburg, 6 Anstalten
mit 126,895 Mk. Staatszuschuß. Als 5. Gruppe sollten nach Absicht der Staatsregierung diesen die Schulen für Töpferei hinzutreten;
allein es ist bisher nur eine solche Anstalt, die keramische Fachschule zu Grenzhausen-Höher, zustande
gekommen, die einen Staatszuschuß von 7950 Mk. erhält. Die vorgenannten Anstalten empfangen sämtlich
eine durch Vertrag gesicherte oder doch auf Jahre hinaus fest bewilligte Beihilfe, die sie bei ihren Voranschlägen in Ansatz
bringen dürfen. Außerdem ist aber noch eine größere Anzahl von Anstalten und Unternehmen mit Zuschüssen
aus
dem
Dispositionsfonds des Ministeriums bedacht worden. So erhielten neben der 1876 begründete Korbflechtschule Zu Heinsberg
(Rheinprovinz),
[* 47] noch sieben andre derartige Anstalten einen Beitrag von zusammen 17,109,25
Mk. jährlich, während der gleichen Anstalt zu Schurgast (Oberschlesien) mit etwa 4000 Mk. aus den besondern für den
oberschlesischen Notstand bestimmten Mitteln aufgeholfen werden konnte. Sechs Lehrwerk statten für Weberei
[* 48] in der ProvinzHannover
mit 4626,57 Mk., vier Gemüsebauschulen am Niederrhein mit 2350 Mk., eine Anzahl von städtischen Innungsfachschulen mit 10,548,48
Mk. gehören zu den Empfängern von Zuschüssen aus diesem Titel, aus dem ferner 12,000 Mk. für kunstgewerbliche
Sammlungen und 10,371,50 Mk. für Reise- und andre Stipendien verwandt wurden.
Hierher gehört auch der sogen. Handfertigkeitsunterricht, d. h. der mehr oder weniger schulmäßige Betrieb der Handarbeit
für Knaben, für den dem Handelsminister der jährliche Betrag von 14,000 Mk. zur Verfügung steht, wobei nicht zu übersehen
ist, daß außerdem vom Unterrichtsministerium ein festgelegter Beitrag von jährlich 2000 Mk. an den
Verein für das Wohl der arbeitenden Klassen im Kreise
[* 49] Waldenburg
[* 50] fließt, der der Hauptsache nach demselben Zwecke dient.
Auch der Unterricht im Spitzennähen in einigen Ortschaften des Riesengebirges und die Teppichknüpfschule zu Neustadt
[* 58] (Oberschlesien)
sind fortgesetzt durch Beihilfen und anregende Zuführung von Mustern 2c. gefördert worden. Entsprechend der vermehrten staatlichen
Fürsorge für die Sicherheit der Arbeiter ist in die Etats der Baugewerkschulen für 1890/91 zum erstenmal
ein besonderer Betrag für Unterrichtskurse über die erste Hilfeleistung bei Unglücksfällen, sogen.
Samariterkurse, eingestellt worden.
Der Unterricht wird von einem Arzte zunächst im Winter und in einer der vier Klassen, der vorletzten, bei der schon gereiftere
Erfahrung und zugleich ein durch die bevorstehende Abgangsprüfung noch nicht getrübtes Interesse für
den Gegenstand vorausgesetzt werden darf, erteilt. Ein solcher Kursus dauert 6 Wochen und besteht aus wöchentlich 2 Unterrichtsstunden,
deren eine für den Vortrag, die andre für die praktischen Übungen bestimmt ist. Es war die Absicht, diesen heilsamen und
zeitgemäßen Nebenunterricht auch auf die Fachschulen für Maschinenbauer und auf die größern Webeschulen
auszudehnen.
Der Fernerstehende wird aus dieser skizzenhaften Aufzählung den Eindruck einer recht mannigfachen und rührigen Thätigkeit
empfangen. Aber man darf nicht übersehen, wie die deutsche, die preußische Industrie rings von mächtigen Nebenbuhlerinnen
umgeben ist, die das wichtige Hilfsmittel des gewerblichen Unterrichts teilweise schon länger handhaben und zu
festerer, wirksamerer Gestalt entwickelt haben.
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