Fabrikspar
kassen,
Sparkassen, welche den Zwecken der Arbeiter einer Fabrik oder überhaupt einer größern Unternehmung dienen sollen. Sie sind meist vom Arbeitgeber errichtet, um die Arbeiter zur Sparsamkeit aufzumuntern, ihre Interessen enger an die Unternehmung zu fesseln und damit auch die letztere zu fördern. Die Einlagen bestehen aus freiwilligen oder auch aus solchen Beiträgen der Arbeiter, welche Bedingung für Zuschüsse des Arbeitgebers sind, dann aus den Zuschüssen des letztern, welche in verschiedenen Formen (feste Summe, Prozentsatz vom Geschäftsgewinn) u. unter verschiedenen Bedingungen gewährt werden können.
Statuten und
Verwaltung solcher
Kassen haben sich im wesentlichen nach örtlichen und persönlichen Verhältnissen, dann nach
Höhe und Art der vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge etc. zu richten. Wo hinreichende anderweitige
Gelegenheit zur sichern Anlegung von Ersparnissen geboten ist, noch mehr, wo kein genügendes Vertrauen
zwischen
Arbeiter und Unternehmer besteht, sind Fabrikspar
kassen nicht am Platz. Im übrigen kann eine
Fabrikkasse, welche die Einzahlungen
erleichtert, segensreich wirken, indem sie die Vermittelung zwischen dem
Arbeiter und einer größern
Sparkasse übernimmt.