Ex
voto
(lat.), »einem
Gelübde zufolge oder gemäß«, auf römischen Grabsteinen und Weihinschriften übliche
Formel
der Weihenden.
Daher
Ex voto
-Steine,
-Statuen und
-Gliedmaßen, welch letztere namentlich von Kranken zum Dank für ihre
Genesung
in verschiedenen Materialien
(Gold,
[* 3]
Silber,
Metall,
Stein,
Elfenbein,
Wachs etc.) in
Tempel
[* 4] und Heiligtümer gestiftet wurden.