Extravagantes
(lat.), Bezeichnung zunächst für die von Gratianus
(s. d.) nicht aufgenommenen oder später erlassenen päpstl. Dekretalen (quia
extra decretum vagabantur), nachdem der kirchenrechtliche
Stoff (s. (Corpus juris) von ihm zu einer Sammlung vereint worden
war. Später ist der
Name typisch geworden für diejenigen Dekretalen, die nach dem liber VI. erlassen und in die Cementinae
nicht aufgenommen worden waren. Dieselben sind von Chappuis zu zwei Sammlungen zusammengestellt, haben
jedoch nicht die
Autorität von Gesetzen. Vielmehr ist, falls die Geltung von Extravagantes
in Frage kommt, zu untersuchen, ob
sie in dem betreffenden
Lande publiziert oder durch Gewohnheit geltend gemacht worden sind.