Expensilation
(lat.), Rückempfangsbescheinigung über ausgeliehenes Geld, wobei der Gläubiger in Gegenwart des rückzahlenden Schuldners im Buch bemerkt, daß die Schuld bezahlt sei;
Expensilation
26 Wörter, 231 Zeichen
Expensilation
(lat.), Rückempfangsbescheinigung über ausgeliehenes Geld, wobei der Gläubiger in Gegenwart des rückzahlenden Schuldners im Buch bemerkt, daß die Schuld bezahlt sei;