Expatriieren
(lat.), aus dem Vaterland verweisen, des Heimatsrechts berauben;
Expatriation, Landesverweisung, Auswanderung;
Expatriier
ungsgesetz wird insbesondere das
Reichsgesetz vom betreffend die Verhinderung der unbefugten Ausübung
von Kirchenämtern, genannt, wonach inländische
Geistliche, welche gegen dies
Gesetz handeln, der
Staatsangehörigkeit verlustig
erklärt und demnächst aus dem Reichsgebiet ausgewiesen werden können.