(griech.), zum Unterschied von
Endogamie, die bei vielen Völkern streng eingehaltene
Sitte, daß niemand eine
Frau aus dem
Stamm nehmen darf, dem seine
Mutter angehört. Bei den
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nordamerikanischen Indianern hat jeder Stamm seinen Totem (s. d.), dessen Zugehörigkeit von der Mutter auf den Sohn übergeht,
so daß er gehalten ist, aus einem andern Stamm seine Frau zu wählen. In China
[* 3] geht das Gebot der Exogamie so weit, daß niemand eine
Frau seines Namens heiraten darf, weil sie derselben Familie angehört. Dagegen kann jedermann aus dem Stamm
seines Vaters eine Frau wählen, weil er mit demselben angeblich nicht näher verwandt ist. Man nimmt an, daß diese über die
ganze Welt verbreiteten Ansichten, die in sanitärer Beziehung ebenso zweckmäßig sind wie bei uns das Verbot der Ehe zwischen
Blutsverwandten, aus einer Zeit stammen, in welcher die sogen. Gemeinschaftsehe (s. d.) herrschte.
(grch.), Heiraten außerhalb des Stammes oder der Stammesgruppe, eine bei vielen Völkerschaften auf das strengste
eingehaltene Ehevorschrift. Die Ehe ist ausschließlich zwischen solchen Personen erlaubt, die verschiedenen Stämmen oder innerhalb
des gleichen Stammes doch gesonderten Abteilungen desselben, einer andern Sippe, Clanschaft oder Totemschaft (s. Totem) angehören.
Bei den Dualla in Afrika
[* 4] z. B. sowie bei den Khond in Indien und bei den Samojeden muß die Gattin aus einem
andern Stamme erwählt werden; bei einem Teil der Völker an der Nordwestküste Amerikas, bei vielen Indianerstämmen der Vereinigten Staaten,
[* 5] bei den Guayana-Indianern und bei den Eingeborenen Australiens muß sie einem andern Totem angehören als
der Gatte; bei den Tscherkessen darf sie nicht aus der gleichen Bruderschaft stammen und auf Neubritannien, Neuirland und Duke
of York, wo sich die Bevölkerung in zwei Hauptgruppen scheidet, dürfen die Ehegatten nicht aus der gleichen Gruppe sein.
Diese Ehevorschriften werden mit äußerster Genauigkeit eingehalten und ein etwaiges Zuwiderhandeln
wird als Blutschande bestraft, bei den Khond z. B. mit dem Tode. Als die höchste Ausbildung der Exogamie muß die bei den Chinesen
zu Recht bestehende Vorschrift betrachtet werden, daß sogar solche Personen sich nicht heiraten dürfen, die den gleichen
Familiennamen führen, selbst wenn auch nicht die geringste Spur einer Verwandtschaft zwischen ihnen besteht.
Den Gegensatz zu der Exogamie bildet die Endogamie (s. d.).