Exogamie
(grch.), Heiraten außerhalb des Stammes oder der Stammesgruppe, eine bei vielen Völkerschaften auf das strengste eingehaltene Ehevorschrift. Die Ehe ist ausschließlich zwischen solchen Personen erlaubt, die verschiedenen Stämmen oder innerhalb des gleichen Stammes doch gesonderten Abteilungen desselben, einer andern Sippe, Clanschaft oder Totemschaft (s. Totem) angehören. Bei den Dualla in Afrika [* 2] z. B. sowie bei den Khond in Indien und bei den Samojeden muß die Gattin aus einem andern Stamme erwählt werden; bei einem Teil der Völker an der Nordwestküste Amerikas, bei vielen Indianerstämmen der Vereinigten Staaten, [* 3] bei den Guayana-Indianern und bei den Eingeborenen Australiens muß sie einem andern Totem angehören als der Gatte; bei den Tscherkessen darf sie nicht aus der gleichen Bruderschaft stammen und auf Neubritannien, Neuirland und Duke of York, wo sich die Bevölkerung in zwei Hauptgruppen scheidet, dürfen die Ehegatten nicht aus der gleichen Gruppe sein.
Diese Ehevorschriften werden mit äußerster Genauigkeit eingehalten und ein etwaiges Zuwiderhandeln
wird als Blutschande bestraft, bei den Khond z. B. mit dem
Tode. Als die höchste Ausbildung der Exogamie
muß die bei den
Chinesen
zu
Recht bestehende Vorschrift betrachtet werden, daß sogar solche
Personen sich nicht heiraten dürfen, die den gleichen
Familiennamen führen, selbst wenn auch nicht die geringste
Spur einer Verwandtschaft zwischen ihnen besteht.
Den Gegensatz zu der Exogamie
bildet die
Endogamie (s. d.).