Exlex
(lat.), einer, der außerhalb des Gesetzes lebt;
in frühern Zeiten Bezeichnung für einen Vogelfreien oder Geächteten (s. Acht), jetzt etwa ein über dem Gesetz stehender, unumschränkt herrschender Regent.
Exlex
29 Wörter, 215 Zeichen
Rechtswissenschaft — Verfassung — Majestätsrechte, Erlasse etc
Exlex
(lat.), einer, der außerhalb des Gesetzes lebt;
in frühern Zeiten Bezeichnung für einen Vogelfreien oder Geächteten (s. Acht), jetzt etwa ein über dem Gesetz stehender, unumschränkt herrschender Regent.
Nr. | Ergebnis | Exlex |
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1 | ****** | ex|lex <Adv.> [lat. exlex = an kein Gesetz gebunden, gesetzlos, zu: lex = Gesetz] (bildungsspr.): recht- ... |