Exekutivprozeß
,
im frühern gemeinen Prozeßrecht das summarische Prozeßverfahren, welches bei sofort urkundlich erweisbaren Forderungen den Gläubigern die Vorteile schleuniger Zwangsvollstreckung gewährte.
Aus dem Exekutivprozeß
des gemeinen
Rechts
ist der nunmehrige
Urkundenprozeß (s. d.) hervorgegangen.