Exekutive
(lat.), s. v. w. Exekutivgewalt (s. Vollziehende Gewalt);
auch Bezeichnung für eine Behörde, welcher der Vollzug der Beschlüsse einer andern Behörde oder Körperschaft obliegt.
Exekutive
44 Wörter, 363 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Exekutive
(lat.), s. v. w. Exekutivgewalt (s. Vollziehende Gewalt);
auch Bezeichnung für eine Behörde, welcher der Vollzug der Beschlüsse einer andern Behörde oder Körperschaft obliegt.
Im Das Lexikon des Zeitungslesers, 1951
Exekutive.
Die ausübende, vollziehende Behörde im Gegensatz zur legislativen, ¶
d. h. gesetzgebenden Behörde. In der Schweiz ist die Exekutive
-Behörde der ⟶ Bundesrat.
Nr. | Ergebnis | Exekutive |
---|---|---|
1 | ****** | Exe|ku|ti|ve, die; -, -n: 1. (Rechtsspr., Politik) vollziehende, vollstreckende Gewalt im Staat →vgl. Judikative, →Legislative. 2. ... |