Exartikulation
(lat.), die Absetzung eines
Gliedes in einem
Gelenk durch
Eröffnung und Durchschneidung der Gelenkbänder,
ohne Durchtrennung des
Knochens. Sie unterscheidet sich von der
Amputation dadurch, daß bei letzterer
der
Knochen
[* 2] durchsägt werden muß. Nähert sich das betreffende
Gelenk vermöge der Form seiner Gelenkflächen einem sogen.
Kugelgelenk, so wird die Exartikulation
auch mit dem
Namen der
Enukleation bezeichnet. Bestimmte allgemeine Vorzüge oder Nachteile dürfen
der Exartikulation
im
Gegensatz zur
Amputation nicht zugeschrieben werden. Es hängt vielmehr durchaus von den individuellen
Verhältnissen jedes einzelnen
Falles ab, ob die eine oder andre Art der Absetzung des
Gliedes zu wählen sei, wobei jedoch
stets der
Grundsatz beobachtet werden muß, daß soviel wie möglich von dem
Glied
[* 3] zu erhalten ist. Bei kleinen
Gliedmaßen,
z. B. bei
Fingern und
Zehen, verdient die Exartikulation
vor der
Amputation schon deshalb den Vorzug, weil die letztere
zu umständlich ist. Die in frühern
Zeiten ausgesprochene Befürchtung, daß die Exartikulation
durch Bloßlegung der Gelenkflächen
alle
Gefahren mit sich führe, welche die
Verletzung und
Eröffnung eines
Gelenks notorisch begleiten, ist durch die
Erfahrung
als unbegründet erkannt worden.