Etatmäßiger
Stabsoffizier, bei jedem Regiment der Stabsoffizier, der kein Bataillon etc. hat, bei der Infanterie stets Oberstleutnant, bei den andern Waffen [* 2] der jüngste Major;
steht zur Verfügung des Regimentskommandeurs, ist Vorsteher der Handwerkerabteilung wie der Bekleidungskommission.