Etappe
(franz., v. deutschen
»Stapel«, daher ursprünglich s. v. w.
Stapelplatz, Warenniederlage), Marschstation oder
Halteplatz bei Militärtransporten. In
Deutschland
[* 2] ist das Etappe
nwesen geregelt
durch die
Instruktion,
betreffend das Etappen-
und Eisenbahnwesen, vom Es soll die rückwärtigen
Verbindungen der operierenden
Armee
mit der
Heimat zur Heranziehung des Nachschubes aller Bedürfnisse für die
Armee sowie für die Zurückführung von Kranken,
Verwundeten, Kommandierten,
Kriegsgefangenen,
Pferden,
Waffen,
[* 3] Ausrüstungsgegenständen, Kriegsbeute etc. aufrecht erhalten,
für die Unterbringung und Verpflegung der zu und von der
Armee gehenden
Personen wie auch für die
Erhaltung
und
Sicherung der Verbindungslinien, also der
Straßen,
Eisenbahnen, Telegraphenlinien,
Brücken
[* 4] etc., innerhalb des besetzten
feindlichen Gebiets und für die
Verwaltung des letztern Sorge tragen.
Das Etappe
nwesen wird nach
Anweisung des
Chefs des
Generalstabs der
Armee von einem Generalinspekteur des
Etappen-
und Eisenbahnwesens
(Generalleutnant) geleitet. Ihm sind unterstellt: a) die Etappe
ninspektionen, deren je eine für
jede selbständig operierende
Armee ernannt wird, b) der
Chef des Feldeisenbahnwesens, c) der
Generalintendant der
Armee als
Chef des Feldintendanturwesens, d) die
Chefs des Feldsanitätswesens und
e) der
Militärtelegraphie, f) der
Feldoberpostmeister, also alle den
Verkehr, die
Verwaltung und
Krankenpflege leitenden Behörden.
Die
Organisation des Etappe
nwesen beginnt mit der
Mobilmachung im Heimatsland. Zur Vereinfachung des ungeheuern
Verkehrs werden
die
Transporte zunächst gesammelt, in geschlossenen
Zügen auf der
Bahn befördert und am
Ziel wieder zerteilt. Zu diesem
Zweck
wird in jedem Armeekorpsbereich des Inlandes ein Etappe
nanfangsort, der eine Hauptbahnstation ist, bestimmt.
Dort werden die dem
Armeekorps nachzuführenden
Transporte gesammelt, die zurückkehrenden zerteilt.
Von da gehen sie nach der auf jeder zur Armee führenden Bahnlinie bestimmten Sammelstation, von wo die aus den verschiedenen Korpsbezirken zusammenfließenden Güter, Lazarettbedürfnisse etc. in ganzen Zügen nach dem Kriegsschauplatz abgesandt werden. Um aber die nachteiligen Rückwirkungen unvermeidlicher Betriebsstörungen auf den Bahnen im Operationsbereich von den inländischen Linien möglichst fern zu halten, wird auf jeder in Betracht kommenden Bahnlinie eine Übergangsstation bestimmt, bis zu welcher gewöhnlicher, von welcher ab bis zur Armee aber Kriegsbetrieb stattfindet.
Der Bahnbetrieb endet im Etappe
nhauptort, wo die Verteilung und Absendung der zu und von der
Armee gehenden
Personen und
Güter erfolgt, und von wo
Etappenstraßen, auf diesen durchschnittlich alle drei
Meilen Etappe
norte mit einer Etappenkommandantur
zu den
Armeekorps angelegt werden. Diese Landetappen
, welche auch außerdem auf dem Kriegsschauplatz in Ermangelung von
Eisenbahnen
durch die Etappe
ninspektionen (Inspekteur ist ein
Generalleutnant) gebildet werden, haben noch den
Zweck,
das feindliche Land durch Herbeischaffung von
Geld und
Naturalien auszunutzen.
Die Etappe
ninspektionen haben ähnliche
Organisation wie die
Generalkommandos, es gehören zu ihnen ein
Chef des
Stabes,
Adjutanten,
Feldgendarmerieoffizier, Etappe
n-Intendant,
-Generalarzt,
-Auditeur, -Telegraphendirektor, Armeepostdirektor, Stabsroßarzt,
Feldzahlmeister, woraus die Aufgabe und Thätigkeit derselben hervorgeht.
Ihre ausführenden
Organe sind
die Etappe
nkommandanturen; sie haben den ganzen Durchgangsverkehr von und zu der
Armee zu vermitteln, für die
Sicherung der
Verkehrswege und Telegraphenanlagen zu sorgen,
Lazarette,
¶
mehr
Pferdedepots, Magazine etc. einzurichten, auch für die Verteidigung des Etappe
norts, für die Unterdrückung von Aufständen
in ihrem Bereich wie für die polizeiliche Ordnung in demselben Sorge zu tragen, zu welchem Zweck ihnen Feldgendarmen und die
Besatzung des Etappe
norts, die Etappentruppen, zur Verfügung stehen. Ihnen liegt ferner die Unterbringung und Verpflegung
der Truppen in ihrem Bereich ob, wozu Etappe
nmagazine durch Intendanten und Etappe
nlazarette durch den Etappenarzt eingerichtet
werden.
Bahnhöfe
[* 6] an den Etappe
norten erhalten in der Regel besondere Bahnhofskommandanten, denen die Verpflegung durchpassierender
Truppen zufällt. Am Eingang des Etappenorts müssen Wegweiser nach der Kommandantur, dem Lazarett, Magazin, Telegraphenbüreau,
der Postexpedition angebracht und diese Gebäude durch Inschriften bezeichnet sein; die Kommandantur wird
außerdem bei Tage durch eine schwarz-weiß-rote Fahne, nachts durch eine rote Laterne kenntlich gemacht. Für durchmarschierende
Truppen müssen die Straßen, Wegkreuzungen etc. entsprechende Bezeichnung erhalten. - Die Römer
[* 7] besaßen ein sehr entwickeltes
und wohlorganisiertes Etappenwesen; an den vorzüglichen Heerstraßen scheinen die Mansiones, welche im
Postverkehr Hauptstationen mit Nachtquartier bildeten, als Etappenorte für die marschierenden Truppen gedient zu haben.
Preußen [* 8] hatte vor 1866 zur Verbindung seiner getrennten Provinzen durch Hannover [* 9] und Hessen [* 10] Etappenstraßen und Etappenkommandanturen in Hersfeld, [* 11] Hildesheim [* 12] und Wetzlar. [* 13] Österreich [* 14] hat für seine Truppenmärsche im Frieden in seinen Marschroutenverzeichnissen ein das ganze Land umfassendes Netz mit Etappenorten aufgestellt. Im Krieg liegt das Etappe in den Händen der »Armeeintendanz«, der zweiten Abteilung des Armeehauptquartiers, welche sich wieder in je eine Militär- und Verwaltungs-Abteilung gliedert. Ein Mangel ist die Trennung der Eisenbahn vom Etappenwesen. Frankreich hat sein Etappenwesen nach 1871 in allem Wesentlichen streng nach deutschem Muster organisiert. Vgl. Militäreisenbahnwesen.