ausgedehnt auf die höhern Staats- und Hofbeamten, auf Offiziere vom Kapitän aufwärts, auf Doktoren, Barristers, Sheriffs und
Friedensrichter (solange sie im Amt blieben). Bürgerliche konnten den Titel durch Verleihung eines Wappenbriefs erwerben. Nach
und nach gewöhnte man sich daran, jeden GentlemanEsquire zu betiteln. Gegenwärtig ist es allgemein gebräuchlich, auf
Briefadressen hinter dem Namen ein Esq., wie bei uns etwa »Wohlgeboren«, zu setzen, wobei aber vor dem
NamenMr. (Mister, Herr) wegbleiben und statt dessen der Taufname angebracht werden muß. Vgl. Adel und Squire.
Englischer Titel für Angehörige des niederen Adels. ^[= Bevorrechtete (privilegierte) Gruppe innerhalb eines Volkes. Seit der Französischen Revolution ...]
(engl., spr. eßqueir), Ehrentitel, in der Schrift gewöhnlich nur durch Esq. angedeutet, ist von dem engl.-normann.
Worte escuier, frz. écuyer, lat. scutifer,d. i. Schildknappe, hergeleitet. Diesen Titel führten ursprünglich in England
diejenigen, welche, ohne Peers oder Ritter zu sein, wappenfähig waren. Der Titel stand in hohem Ansehen, da
er eine sehr bedeutende Klasse des engl. Adels, die eigentliche Gentry, bezeichnete. Bürgerliche wurden desselben nur durch
königl. Wappenbriefe, die jedoch längst nicht mehr üblich sind, teilhaftig und vererbten
ihn dann auf ihre Nachkommen. In neuerer Zeit dagegen geben in England alle Staatsämter, vom Friedensrichter aufwärts,
die Doktorwürde und der Grad eines BarristerAnspruch auf den TitelEsquire. Doch wird der Titel aus Höflichkeit
auch jedem Manne von einiger Bildung oder im Besitze einer gewissen socialen Stellung im schriftlichen Verkehr beigelegt. Zu
bemerken ist, daß Esq. hinter den Namen gesetzt wird, wo dann das vorgesetzte Mr. (Mister, Herr) wegfällt und
der Taufname meist hinzugefügt wird, während umgekehrt jeder Titel die Hinzufügung des Esq. ausschließt. In der abgekürzten
Form Squire bezeichnet das Wort einen Landjunker. – In denVereinigten Staaten
[* 4] von Amerika
[* 5] wird der Friedensrichter im gewöhnlichen
Leben oft der Squire genannt.
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