Erzpriester
(Archipresbyter) ist der
Name der an den Taufkirchen angestellten
Priester, die in ihrer Dekanei die
Aufsicht
über die
Pfarrer an den kleinern
Kirchen sowie über die
Verwaltung der zu denselben gehörigen
Güter führen
und die Dekanatsversammlungen leiten. Im Unterschied von den
Dekanen der bischöflichen
Kirche heißen die Erzpriester
auch decani rurales
oder Landdechanten.
Noch heutigestags sind sie in der katholischen
Kirche vielfach die Vermittler zwischen dem
Bischof und seinem
Diözesanklerus (doch ist der
Titel Erzpriester
auch zur bloßen Auszeichnung einzelner
Geistlichen geworden, die
an einer Bischofskirche fungieren).