Titel
Ernesti
,
1)
Johann
August, berühmter Philolog und Theolog, geb. zu
Tennstedt in
Thüringen, vorgebildet seit 1723 zu
Schulpforta, studierte seit 1726 in
Wittenberg
[* 2] und
Leipzig
[* 3]
Theologie, widmete sich aber, als ihm hier der
Bürgermeister
Stieglitz 1731 das
Konrektorat an der Thomasschule verschafft hatte, von da an dem Schulfach und den klassischen
Studien,
erhielt schon 1734 an
Gesners
Stelle das Rektorat der Thomasschule, das er bis 1759 behielt, war daneben seit 1742 außerordentlicher
Professor litterarum humaniorum an der
Universität, wurde 1756 ordentlicher
Professor der
Beredsamkeit an derselben, 1759 auch
der
Theologie, legte 1770 die erstere Professur nieder und starb hochgeehrt Als Schulmann
schloß sich Ernesti
im großen und ganzen an
Gesner an. Seine »Initia doctrinae solidioris« (Leipz.
1736) erlebten 7
Auflagen (1783);
¶
mehr
seine »Initia rhetorica« (das. 1750 u. öfter) waren lange Zeit das gefeiertste Schulbuch. Die von ihm entworfenen »Sächsischen Schulordnungen« blieben im wesentlichen von 1773 bis 1847 in Kraft. [* 5] In seinen philologischen Schriften folgt er der grammatisch-kritischen Methode der Holländer. Die bedeutendsten derselben sind die Ausgaben von Xenophons »Memorabilien« (Leipz. 1737, 5. Aufl. 1772),
Kallimachos (Leiden [* 6] 1761, 2 Bde.),
Polybios (Wien [* 7] u. Leipz. 1763 bis 1764, 3 Bde.),
Cicero (Leipz. 1737-39, 5 Bde.;
am sorgfältigsten in der 3. Aufl. 1776-77; dazu »Clavis Ciceroniana«, das. 1739; 6. Aufl. von Rein, Halle
[* 8] 1831), Sueton (Leipz.
1748, 2. Aufl. 1775), und Tacitus (das. 1752; 3. Ausg. von Oberlin, 1801, 2 Bde.). In der Theologie hat
sich Ernesti
besonders um die Erklärung der Bibel
[* 9] verdient gemacht; er beanspruchte hierfür dieselbe Methode wie für die Auslegung
der klassischen Profanschriften. Wir erwähnen hier besonders: »Institutio interpretis
Novi Testamenti« (Leipz. 1761; 5. Aufl. von Ammon,
[* 10] 1792) und »Anti-Muratorius« (das.
1755). Auch die »Neue theologische Bibliothek« (Leipz. 1760-69, 10 Bde.)
und die »Neueste theologische Bibliothek« (das. 1773 bis 1779, 4 Bde.)
hat er zum größten Teil allein geschrieben. Durch seine lateinischen Reden wie durch die klassische Latinität seiner Schriften
überhaupt erwarb er sich den Ehrennamen eines deutschen Cicero. Sie sind vereinigt in »Opuscula oratoria,
orationes, prolusiones et elogia« (Leiden 1762, 2. Aufl. 1767),
wozu nach seinem Tod noch ein »Opusculorum oratorium novum volumen« (Leipz. 1791) kam. Seine übrigen kleinern Schriften sind gesammelt in »Opuscula philologica critica« (Leipz. 1764 u. 1776),
»Opuscula theologica« (das. 1773 u. 1792),
»Opuscula varii argumenti« (von Stange, das. 1794).
Vgl. Eckstein in Ersch u. Grubers »Encyklopädie«, Bd. 37.
2) Heinrich Friedrich Theodor Ludwig, protest. Theolog, geb. zu Braunschweig, [* 11] machte seine Studien in Göttingen [* 12] und wurde 1833 als Diakonus in seiner Vaterstadt angestellt. Von da siedelte er 1842 nach Wolfenbüttel [* 13] über, wo er zunächst Pfarrer, 1843 Superintendent, 1850 Konsistorialrat, 1858 Generalsuperintendent und 1877 Vizepräsident des Landeskonsistoriums wurde. In dieser Stellung schrieb er seine »Erklärung des Kleinen Katechismus Dr. Luthers«, welche in Braunschweig und andern Ländern als offizielles Religionsbuch eingeführt wurde; außerdem: »Ursprung der Sünde nach Paulinischem Lehrgehalt« (Götting. 1862, 2 Bde.) und »Ethik des Apostels Paulus« (Braunschw. 1868, 3. Aufl. 1880). Seit 1874 war er der Präsident der Eisenacher Kirchenkonferenz. Nach seiner persönlichen Überzeugung gehörte er der Vermittelungstheologie an; sein engeres Vaterland verdankt ihm insonderheit die Durchführung einer synodalen Kirchenordnung. Er starb in Wolfenbüttel.