Erlaßsünde
(Peccatum veniale), nach der röm. Kirchenlehre eine nicht notwendig durch das Sakrament der Beichte zu tilgende Sünde;
bei den Protestanten eine verzeihbare Schwachheitssünde der Wiedergeburten. Vgl. Sünde.
Erlaßsünde
57 Wörter, 424 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Erlaßsünde
(Peccatum veniale), nach der röm. Kirchenlehre eine nicht notwendig durch das Sakrament der Beichte zu tilgende Sünde;
bei den Protestanten eine verzeihbare Schwachheitssünde der Wiedergeburten. Vgl. Sünde.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Erlaßsünde,
läßliche Sünde (lat. peccatum veniale), nach der kath. Moral im Unterschied von der Todsünde (s. d.) eine Sünde, die vergeben werden kann, auch ohne gebeichtet zu sein (s. Sünde).