Erklärung
(Declaratio,
Definitio sensu latiori),
Entwickelung eines
Begriffs mittels Angabe seiner Merkmale, wodurch
er dem
Bewußtsein gleichsam aufgehellt, klar gemacht wird. Die Erklärung
ist entweder bloß erläuternd (explicans,
explicatio,
Erläuterung), wenn sie nämlich in unbestimmter
Weise nur einige zu einem gewissen Behuf eben hinreichende Merkmale
angibt, oder begrenzend (definiens, definitio sensu strictiori, Begrenzung,
Definition, s. d.), wenn sie
die wesentlichen (charakteristischen) Merkmale eines
Begriffs, wodurch derselbe seinem
Inhalt nach bestimmt und von andern
Begriffen abgegrenzt (definiert) wird, darlegt, oder endlich beschreibend (describens, descriptio,
Beschreibung, s. d.), wenn
sie das zu Erklärende durch eine Anzahl von vornehmlich sinnlichen Merkmalen bezeichnet, welche zur
leichtern Erkennung desselben dienen sollen. In
Fällen, wo es schwierig ist, sogleich eine logisch befriedigende
Definition
zu geben, macht man von der erstern Art, der erläuternden Erklärung
,
Gebrauch, indem man die Merkmale eines
Begriffs nach und nach
vorführt und mit denen den Anfang macht, die sich zunächst darbieten und zur Unterscheidung des zu
erklärenden
Begriffs von andern fürs erste hinreichend sind.
Eine derartige Erklärung
, welche die erschöpfendere vorbereiten soll, wird oft eine vorläufige (praeliminaris)
genannt; da sie jedoch den
Begriff mittels allmählicher Aufsuchung und Vergleichung seiner Merkmale lauterer oder durchsichtiger
macht, so kommt sie im wesentlichen mit der
Erläuterung überein. Wird eine Begriffsentwickelung in der
eben bezeichneten
Weise fortgesetzt, so entsteht eine
Erörterung oder Auseinandersetzung (expositio). Auch versteht man unter
Erklärung
Auslegung,
Interpretation von Schriftwerken, wobei es darauf ankommt, den
Sinn darzulegen, welcher ursprünglich, also im
Geist oder
Gemüt des Schreibenden oder Sprechenden, mit den gegebenen
Worten verknüpft war und demnach
auch vom Lesenden oder Hörenden damit zu verknüpfen ist (vgl.
Auslegung,
Hermeneutik,
Interpretation).
Endlich ist Erklärung
eine
Rede oder
Schrift, wodurch jemand gewisse Meinungen, Absichten oder Entschlüsse kundgibt.
Daher letztwillige Erklärung
, s. v. w.
Testament.