in der kaufmännischen
Sprache
[* 2] jemand für etwas erkennen
, s. v. w.
Zahlungen oder andre Wertleistungen eines Geschäftsfreundes
auf dessen
Konto gutschreiben;
im biblischen Sprachgebrauch verhüllender
Ausdruck für beiliegen, sich fleischlich
vermischen.
Zwo Töchter, die haben noch keinen Mann erkannt,
1 Mos. 19, 8. Daselbst will ich den Kindern Israel erkannt
und geheiliget werden,
2 Mos. 29, 43. Wunderbarlich sind deine Werke, und das erkennet meine Seele wohl,
Ps. 139, 14. Der Feind wird erkannt bei seiner Rede, Spr. 26, 24. Wenn du erkennetest die Gabe Gottes,
Joh. 4, 10. Ehe man
ihn verhöret, und erkennet, was er thut,
Joh. 7, 51.