Erguel
(Kt. Bern,
Amtsbez. Courtelary,
Gem.
Sonvilier). 936 m. Malerische Burgruine, auf einem steilwandigen Felskopf
(Portlandkalk), über einem tief in die
Forêt de l'Envers eingeschnittenen
Tobel; von
Tannen umrahmt, aber vom Bahnhof
Sonvilier
aus sehr gut sichtbar; 3 km wsw.
St. Immer und 1,3 km sö.
Sonvilier. Die Burg wurde im 9. oder 10. Jahrhundert von einem aus
Arguel, einer am linken Ufer des
Doubs ca 5 km sw. Besançon gelegenen Ortschaft der Freigrafschaft Burgund
stammenden Edelgeschlecht erbaut und spielte in der Geschichte der früher Suzinga (Thal der
Schüss,
Suze), in der Folge aber
allgemein
Pays d'Erguel
oder d'Arguel geheissenen Landschaft bald eine hervorragende
Rolle. 1264 kamen die Burg
und ihre Ländereien in den Besitz des Bistums Basel,
das sie den
Herren von Erguel
als
Lehen beliess.
Die Burg im Bürgerkrieg 1367 durch Feuer zerstört, dann
wieder aufgebaut und stark befestigt. Im 30jährigen Krieg hatten
Burg und Landschaft unter dem Einbruch kaiserlicher Truppen stark zu leiden. Der vom Basler Fürstbischof
eingesetzte Burgvogt verlegte im 18. Jahrhundert seinen Sitz von der wenig wohnlichen und schwierig zugänglichen Burg Erguel
nach
Courtelary, das seither stets Sitz der Behörden der Landschaft Erguel
geblieben ist. 1797 kam die Gegend an Frankreich,
und die mehr und mehr vernachlässigte Burg zerfiel in Trümmer.
^[Note:] 1814 wollte die Bevölkerung der Landschaft die Gebiete von Erguel
, des
Tessenbergs
(Montagne de Diesse),
von
Neuenstadt und
Biel zu einem eigenen Kanton, dem Kanton
Schüss
(Canton de la
Suze) vereinigt wissen;
der Wiener Vertrag ging
aber auf diese veralteten Sondergelüste nicht ein und gliederte das Gebiet des ehemaligen Fürstbistums Basel
dem Kanton Bern
an, um diesen für den Verlust des
Oberaargaues
^[Supplement: des
Aargaus] und des Waadtlandes zu entschädigen. So kam das
Pays d'Erguel
an Bern,
das seinem neuen Amtsbezirk den Namen
Courtelary gab und diesen
Ort wiederum zum Sitz der Behörden erhob.
Es ist somit die Bezeichnung
Pays d'Erguel
heute nur noch eine Erinnerung an vergangene Zeiten.
Wie der Name wird auch die Burgruine allmählig völlig vom Erdboden verschwinden, wenn sich nicht die Behörden ihrer noch bei Zeiten annehmen.