Erepticia
bona
(Ereptoria bona
, lat.),
Güter, welche erblos sind, weil der
Erbe aus gesetzlichen
Gründen, besonders
wegen unerlaubter
Handlungen etc., sie als erbunwürdig nicht erwerben kann;
sie fallen entweder anderweitigen Miterben oder in Ermangelung solcher dem Staat anheim.