Erbzins
,
eine jährliche bestimmte Abgabe, welche, in Geld oder Naturalien bestehend, entweder von einem mit Eigentumsrecht übertragenen Grundstück zu entrichten, oder gegen Überlassung eines Kapitals für ewige Zeiten von einem Grundstück versprochen ist.
Die mit einer solchen
Reallast belegten
Güter heißen Erbzins
güter.
Weiteres über Erbzins
und Erbzins
leihe
s.
Erbpacht.