Erblasser
,
Bezeichnung eines Verstorbenen in Bezug auf das durch seinen Tod auf andre übergehende Vermögen.
Der Erblasser
, welcher
letztwillig über seinen
Nachlaß verfügt hat, wird
Testator genannt (s.
Testament).
Erblandeshofämter - Er
Erblasser
223 Wörter, 1'556 Zeichen
Erblasser,
Bezeichnung eines Verstorbenen in Bezug auf das durch seinen Tod auf andre übergehende Vermögen.
Der Erblasser
, welcher
letztwillig über seinen
Nachlaß verfügt hat, wird
Testator genannt (s.
Testament).