Erblande
(Erbstaaten), diejenigen Länder, über welche ein Fürst kraft Erbrechts regiert, im ¶
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Gegensatz zu den hinzueroberten oder auf sonstige Weise hinzugekommenen Ländern. Im frühern Deutschen Reich waren Erblande
diejenigen
Länder des deutschen Kaisers, welche dieser als Reichsfürst erblich besaß, im Gegensatz zu dem übrigen Deutschland,
[* 3] dessen
Oberhaupt er als erwählter Reichsbeherrscher war. Heutzutage versteht man unter Erblanden
vorzugsweise diejenigen Länder,
welche sich schon von alters her im Besitz der regierenden Dynastie befinden, im Gegensatz zu den nachmals,
z. B. durch völkerrechtliche Verträge, an das betreffende Fürstenhaus gekommenen. So wurden in Österreich
[* 4] die deutschen
Länder im Gegensatz zu Italien
[* 5] und Ungarn
[* 6] als Erblande
bezeichnet, und im Königreich Sachsen
[* 7] spricht man noch jetzt von den
Erblanden
, denen die Oberlausitz, als später angefallen, gegenübergestellt wird.