Ephoren
Bezeichnung einer obrigkeitlichen Behörde in
Sparta, welche angeblich von Lykurg, wahrscheinlicher
aber erst 757
v. Chr. von
Theopompos eingesetzt wurde. Die Zahl der Ephoren
war auf fünf beschränkt,
und sie wurden auf die
Dauer eines
Jahrs vom
Volk gewählt. Ihr
Amt war anfangs nur ein richterliches; bald aber wurden sie die einflußreichste Behörde
Spartas und bildeten als Vertreter des gesamten
Volkes ein Gegengewicht gegen die
Könige und die
Gerusia, über die sie ein
solches Übergewicht erlangten, daß die Lykurgische
Verfassung dadurch allmählich untergraben wurde.
Sie beriefen die Volksversammlung, schlugen Gesetze vor, empfingen Gesandte und leiteten die äußere Politik;
sie sandten in Kriegszeiten Heere ab und ernannten deren Feldherren, meist die Könige, die sie aber durch Beigeordnete und später durch zwei Abgeordnete aus ihrer Mitte überwachen ließen;
sie zogen die Beamten nach Ablauf [* 2] ihrer Amtszeit zur Rechenschaft, verhandelten mit den fremden Regierungen, schlossen Verträge mit ihnen ab, verfügten über Beute und Staatsschatz etc.;
sie führten die Aufsicht über die öffentliche Zucht, über das Leben der Fremden sowie über die Periöken und Heloten.
Ihrer Macht erlag König Agis III. bei seinem Versuch, die Lykurgische Verfassung wiederherzustellen; Kleomenes III. (236-221) begann seine Reform des spartanischen Staatswesens mit Aufhebung des Ephorats (226), doch ward es nach seinem Sturz (221) wiederhergestellt.
Vgl. Dum, Entstehung und Entwickelung des spartanischen Ephorats (Innsbr. 1878). -