in der Kunst die erste zeichnerische oder bildnerische Darstellung eines Gedankens. In ihm stellt sich also
unmittelbar das vom Künstler geistig Erschaute im vorläufigen Bilde dar, während die Skizze nur eine
flüchtige vorbereitende Darstellung des geistig noch nicht fertigen Gedankens oder eines erschauten Gegenstandes ist. In der
Baukunst
[* 2] nennt man Entwurf die in allen Teilen wohl durchdachte und dem spätern Bau zu Grunde zu legende Darstellung eines Gebäudes
in verjüngtem Maßstabe.
Der Entwurf wird auf Grund der dem Bauherrn vorgelegten und mit ihm durchberatenen Skizzen in streng fachmäßiger Weise im Grundriß
für alle Stockwerke, Ansichten und Schnitte derart durchgearbeitet, daß nach ihm alsbald die Werkzeichnungen und Kostenanschläge
gemacht werden können. Die gesamte Anlage, das Verhältnis der einzelnen Räume zueinander, die Gestaltung
der Façaden, der Höfe, Nebenanlagen (Aborte, Küchen, Wasseranlagen) beruhen also auf der richtigen, umsichtigen und kunstvollen
Durchbildung des Entwurf. Die Kosten eines solchen Entwurf für die Bauherren werden nach einer vom Verband Deutscher
[* 3] Architekten und Ingenieurvereine
aufgestellten und jetzt fast allgemein anerkannten Norm berechnet.
Auch in litterarischer Hinsicht spricht man von einem Entwurf. Man meint damit einerseits die erste schriftliche
Skizze einer wissenschaftlichen oder belletristischen Arbeit, in der nur die Disposition des Ganzen und der wesentliche Inhalt
aller einzelnen Teile kurz angegeben ist. So enthält der Entwurf eines Dramas in der Hauptsache nur das Scenarium, d. h. die Einteilung
in Akte und Scenen mit Angabe der in den einzelnen Scenen auftretenden Personen und Andeutung des Inhalts
ihrer Gespräche, ohne daß die einzelnen Reden schon wörtlich ausgeführt wären. Andererseits versteht man unter Entwurf auch
solche Arbeiten, die zwar in allen ihren Teilen schon ausgeführt, insofern aber noch nicht als fertig anzusehen sind,
als bis zu ihrer endgültigen Gestaltung nach Befinden noch wesentliche Änderungen vorbehalten sind. In diesem Sinne spricht
man besonders von dem Entwurf eines Gesetzes oder Gesetzbuches. So bezeichnet man z. B.
als Deutschen den Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich.
[* 4]