Entwurf
,
in der Kunst
die erste zeichnerische oder bildnerische
Darstellung eines
Gedankens. In ihm stellt sich also
unmittelbar das vom Künstler geistig Erschaute im vorläufigen
Bilde dar, während die
Skizze nur eine
flüchtige vorbereitende
Darstellung des geistig noch nicht fertigen
Gedankens oder eines erschauten Gegenstandes ist. In der
Baukunst
[* 2] nennt man Entwurf
die in allen
Teilen wohl durchdachte und dem spätern
Bau zu
Grunde zu legende
Darstellung eines
Gebäudes
in verjüngtem Maßstabe.
Der Entwurf
wird auf
Grund der dem
Bauherrn vorgelegten und mit ihm durchberatenen
Skizzen in streng fachmäßiger
Weise im Grundriß
für alle
Stockwerke,
Ansichten und Schnitte derart durchgearbeitet, daß nach ihm alsbald die Werkzeichnungen und Kostenanschläge
gemacht werden können. Die gesamte
Anlage, das Verhältnis der einzelnen Räume zueinander, die Gestaltung
der Façaden, der
Höfe, Nebenanlagen
(Aborte, Küchen, Wasseranlagen) beruhen also auf der richtigen, umsichtigen und kunstvollen
Durchbildung des Entwurf.
Die Kosten eines solchen Entwurf für die
Bauherren werden nach einer vom
Verband Deutscher
[* 3]
Architekten und Ingenieurvereine
aufgestellten und jetzt fast allgemein anerkannten Norm berechnet.
Auch in litterarischer Hinsicht spricht man von einem Entwurf.
Man meint damit einerseits
die erste schriftliche
Skizze einer wissenschaftlichen oder belletristischen
Arbeit, in der nur die
Disposition des Ganzen und der wesentliche
Inhalt
aller einzelnen
Teile kurz angegeben ist. So enthält der Entwurf
eines
Dramas in der Hauptsache nur das Scenarium, d. h. die
Einteilung
in
Akte und Scenen mit Angabe der in den einzelnen Scenen auftretenden
Personen und Andeutung des
Inhalts
ihrer Gespräche, ohne daß die einzelnen Reden schon wörtlich ausgeführt wären. Andererseits versteht man unter Entwurf
auch
solche
Arbeiten, die zwar in allen ihren
Teilen schon ausgeführt, insofern aber noch nicht als fertig anzusehen sind,
als bis zu ihrer endgültigen Gestaltung nach Befinden noch wesentliche Änderungen vorbehalten sind. In diesem
Sinne spricht
man besonders von dem Entwurf
eines Gesetzes oder Gesetzbuches. So bezeichnet man z. B.
als
Deutschen den Entwurf
eines
Bürgerlichen Gesetzbuches für das
Deutsche Reich.
[* 4]