Entweihung
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im allgemeinen s. v. w. Entheiligung, im speziellen kirchenrechtlichen Sinn, mit Beziehung auf Kirchen, Altäre etc., Gegensatz der Konsekration, wieder aufzuheben durch die sogen. Rekonziliation.
Entweihung
24 Wörter, 209 Zeichen
Entweihung,
im allgemeinen s. v. w. Entheiligung, im speziellen kirchenrechtlichen Sinn, mit Beziehung auf Kirchen, Altäre etc., Gegensatz der Konsekration, wieder aufzuheben durch die sogen. Rekonziliation.
Nr. | Ergebnis | Entweihung |
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1 | ****** | Ent|wei|hung, die; -, -en: das Entweihen; das Entweihtwerden. |