Entehrung,
die gänzliche oder teilweise Entziehung der bürgerlichen Ehre (s. d.). Entehrende Verbrechen sind diejenigen, welche eine entehrende Strafe, d. h. eine mit dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte (s. d.) verknüpfte, nach sich ziehen. In einem besondern Sinn bedeutet Entehrung s. v. w. Defloration, d. h. der außereheliche Beischlaf, durch welchen der betreffenden Frauensperson die
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Jungfrauschaft geraubt wird, oder die außereheliche Schwängerung einer Frauensperson, welche zuvor noch Jungfrau war. Das kanonische Recht verpflichtete den Verführer, die Geschwächte zu heiraten und auszustatten, eine Verpflichtung, welche die gemeinrechtliche Praxis nachmals in eine alternative umwandelte. Partikularrechtlich kann auch ein besonderes Satisfaktions- oder Deflorationsgeld (pro corona, Entschädigung für den verlornen Jungfernkranz) gefordert werden.