Entail
(engl., spr. -tehl), in
England die
Verfügung über den letzten
Erben hinaus. Auf
Grund der englischen Landgesetze
werden
Anordnungen ermöglicht, die eine Art
Fideikommisse ins
Leben rufen. Jeder Grundbesitzer kann sein
Grundeigentum an Leute, welche bei seinen Lebzeiten schon geboren, und noch auf 21 Jahre nach dem
Tode des letzten derselben
an noch ungeborne
Erben vermachen. Diese Entails
haben mancherlei Übelstände im
Gefolge, indem sie Eigentumsübertragungen,
langer dauernde
Verpachtungen und die Vornahme nützlicher Verbesserungen erschweren. Man verlangt deshalb
eine Beseitigung oder
Reform derselben, welche den jeweiligen
Inhaber des
Bodens mit weiter gehenden Befugnissen ausstattet
und das
Verfahren der Güterübertragung vereinfacht.