Engerer
Rat, im Gegensatz zu den Plenarversammlungen des vormaligen deutschen Bundestags die für minder wichtige Bundesangelegenheiten bestimmte Körperschaft, welche aus der Bundesversammlung zu diesem Zweck gebildet wurde, und in welcher 17 Stimmen abgegeben wurden, indem die kleinern Staaten zu Kuriatstimmen vereinigt waren. S. Deutschland, [* 2] S. 773.