Energie
(grch.), in sittlicher Bedeutung soviel wie Willenskraft,
Thatkraft, d. h. die Fähigkeit, seinen Willen auch mit der That kräftig zu beweisen. Davon
energisch, thatkräftig.- In physikalischer und technischer Hinsicht heißt Energie
die Fähigkeit eines Körpers,
eine mechan.
Arbeit (s. d.) zu leisten; sie läßt sich also kurz als
Arbeits- oder Wirkungsfähigkeit der Körper bezeichnen.
Die Energie
ist entweder kinetische Energie
(Bewegungsenergie) oder potentielle Energie
der
Lage oder
Anordnung). Als
Beispiel
der kinetischen Energie
dient eine
Masse m, die mit der
Geschwindigkeit v behaftet ist, vermöge welcher sich dieselbe der
Schwere
entgegen, also
Arbeit leistend, so hoch zu erheben vermag, als dieselbe hätte fallen müssen, um die
Geschwindigkeit v
zu erlangen (s. Fall). Die kinetische Energie
wird durch die Lebendige Kraft
[* 3] (s. d.)
gemessen. Ein Gewicht p, das in der Höhe h über dem
Boden sich befindet, vermag sinkend
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