Endemann
,
Wilhelm, namhafter deutscher Rechtslehrer, geb. zu Marburg, [* 2] studierte daselbst und in Heidelberg, [* 3] trat 1846 in den kurhessischen Justizdienst, ward 1852 Unterstaatsanwalt in Rinteln, 1853 Justizamtsassessor in Fulda [* 4] und 1856 Assessor bei dem dortigen Obergericht. Inzwischen hatte er sich durch verschiedene wertvolle rechtswissenschaftliche Abhandlungen bekannt gemacht, indem er namentlich für die Beseitigung der sogen. formellen Beweistheorie zu gunsten der materiellen, wonach die Prüfung des Beweisresultats im Zivilprozeß dem freien richterlichen Ermessen überlassen wird, mit Erfolg aufgetreten war.
Eine Folge dieser litterarischen Thätigkeit war 1862 seine Berufung als ordentlicher Professor und Oberappellationsgerichtsrat nach Jena. [* 5] 1867 als Reichstagsabgeordneter für Schwarzburg-Rudolstadt in die Bundeskommission für Ausarbeitung einer allgemeinen Zivilprozeßordnung gewählt, verlegte er bis Oktober 1870 seinen Wohnsitz nach Berlin, [* 6] und im Herbst 1872 folgte er einer Einladung zur Teilnahme an dem internationalen statistischen Kongreß zu St. Petersburg. [* 7]
Auch gehörte Endemann
während der Legislaturperiode von 1871 bis 1873 dem
Reichstag als
Abgeordneter für
Eisenach
[* 8] an. 1876 wurde er als
Professor an die
Universität
Bonn
[* 9] berufen, 1884 zum
Geheimen
Justizrat ernannt. Unter seinen zahlreichen
und gediegenen
Schriften sind hervorzuheben: »Die Beweislehre des
Zivilprozesses« (Heidelb. 1860, 2 Abtlgn.);
»Das deutsche Handelsrecht« (das. 1865, 3. Aufl. 1876);
»Das deutsche Zivilprozeßrecht« (das. 1868);
»Die Rechtshilfe im Norddeutschen Bund« (Berl. 1870);
»Das Recht der Aktiengesellschaften« (Heidelb. 1873);
»Studien in der romanisch-kanonistischen Wirtschafts- und Rechtslehre« (Berl. 1874-1883, 2 Bde.);
»Der Markenschutz« (das. 1875);
»Der deutsche Zivilprozeß« (das. 1878-79, 3 Bde.).
1881 begann er mit andern das groß angelegte »Handbuch des deutschen Handels-, See- und Wechselrechts«.