Empfindsamkeit
(Sentimentalität), im subjektiven
Sinn die besondere
Empfänglichkeit des
Gemüts für starke Rührungen,
im objektiven
Sinn die
Beschaffenheit eines Gegenstandes, vermöge welcher er im stande ist, ein dazu geneigtes
Gemüt in starke
Rührung zu versetzen. Im letztern
Sinn spricht man von empfindsamen
Romanen,
Schauspielen u. dgl. Wenn
sie affektiert und geflissentlich zur
Schau getragen wird, so artet sie in
Empfindelei aus.
Vgl. J. H. ^[Joachim Heinrich] Campe, Über u. Empfindelei (Hamb. 1779).