Emission
(lat., »Aussendung, Ausgabe«), das Inumlaufsetzen von Wertpapieren, wie Banknoten, Papiergeld, Obligationen, Aktien etc., insbesondere als Name jener Form der Aufnahme von Darlehen gebraucht, bei welchen der Kapitalbedürftige wegen der Höhe der Summe oder der Bequemlichkeit der spätern Tilgung sich an eine größere Zahl von Kapitalisten wendet. Über die Begebung oder Emission solcher Anleihen vgl. Staatsschulden. Emittent,
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derjenige, welcher ein Papier ausgibt. Emissionshaus, das Bankhaus, welches die Anleihe übernommen hat und zur öffentlichen Subskription auflegt. Emissionskurs, der Preis, zu welchem die Papiere begeben werden. - Emission im physikalischen Sinn, s. Ausstrahlung.