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abrücken, wurde ihm der Gehorsam verweigert. Auch in dieser Zeit lebte Emission
P. der Wissenschaft und machte sich
sogar dreimal auf den Weg, um die Ufer des
Albert-Sees genauer zu erforschen, wobei er den Eemliki als südl. Einfluß des
Sees entdeckte. So traf ihn
Stanley (s. d.) 29. April bei Nsabe, am westl.
User des
Albert-Sees, ohne Emission
P. irgend ! eine Unterstützung leisten zu können.
Von Emission
P. mit dem
Allernotwendigsten versorgt, ging
Stanley nach dem Westen zurück, um seine Nachhut zu holen. Emission
P., bei dem der
Engländer Iephson zurückgeblieben, kehrte nach Dufils zurück.
Bald darauf begann es unter deu
Truppen
Emission
P.s bedenklich zu gären. Sie mißtrauten
Stanley, und als die
Aufforderung erging, sich
Stanley und E.P. zum Abmarfch nach
dem
Süden anzuschließen, ver- weigerten die ägypt. Offiziere in La- bors und
Dusilö den Gehorfam und forderten die
Truppen zu offener Revolte auf. Emission
P. und Iephson wurden zu Gefangenen
erklärt.
Doch die Mahdisten wurden Emission
P.s Befreier; sie rückten von Norden
[* 3] heran und entrissen bei der plötzlich ausgebrochenen
Panik Ladö und Redjaf den Ägyptern mit Leichtigkeit.
Rat- losigkeit und
Anarchie erreicbten den höchsten
Grad; da verlangten
die gemeinen
Soldaten die Wiederein- setzung Emission
P.s. Die Offiziere mußten sich fügen: Emission P.
wurde frei. Er sammelte seine ganze Macht bei
Wadelai.
Mut und
Starte belebte sofort wieder die
Truppen: sie warfen die
Mah- 'disten bei Dusils zurück. Am erschien
Stanley zumzweiten- male bei Kavalli, und zwar
gut ausgerüstet und mit verstärkten Kräften. Er machte Emission
P. drei Vor- sckläge: entweder am
Nil zu bleiben und in den
Dienst des
Kongostaates zu treten, oder
Uganda im
Sold der
Englisch-Ostasrikanischen Gesellschaft für diese zu erobern, oder
mit ihm an die Ostlüste zu marschieren. Emission
P., mit
Recht mißtrauisch gegen
Stanley geworden und erkennend,
daß er sicb auf seine eigenen
Soldaten bei den unvermeidlichen Kämpfen mit den Maddisten nicht mehr vollkommen verlassen
könne, nahm nach sehr langem Zögern endlich den letzten Vorschlag an. Am 10. April trat er mit seinen Leuten an der Seite von
Stanley und
Casati von Kavalli aus den Weg nach der
Küste an und gelangte am Nuwenzori vorbei durch An-
kori,
Karagwe und das deutsche Schutzgebiet
end- lich nach
Bagamojo. An demselben
Tage hätte ihm beinahe ein
Sturz
von der
Platt- form eines Hauses das Leben getostet.
Rasch er- holte er sich; er trat in den Dienst des Deutschen Reichs und unternahm 25. April mit Dr. Stuhlmann und Lieutenant Langhcld von neuem eine Expedition nach dem Seengebiet. Auf diesem Marsche traf er 20. Juni Mpwapwa mit Dr. Peters zusammen, der mit Hilfe von in Deutschlaud gesammelten Mitteln eine Expedition nach Wadelai unternommen hatte und nun durch Uganda nach der Küste zurückkehrte. In Ugogo hatte er mit räuberischen Massai und Wagogo hef- tige Kämpfe zu bestehen, welche mit der Unter- werfung der feindlichen Stämme endigten. Am 4. Aug. konnte er in Tabora die deutsche Flagge hissen, nachdem er dem dortigen Sultan zwei Ge- schütze abgenommen hatte.
Von hier aus sandte er
Lieutenant Langheld gegen die
Wangoni, welche nach blutigen
Gefechten in den
Monaten September, Oktober
und Dezember unterworfen wurden. Er selbst marschierte weiter zum
Victoria-Njansa und gründete dort die
Station Vukoba (s. d.).
Am brach er mit Dr.
Stuhlmann wieder auf, in der
Absicht, durch das Quellengebict des
Uelle und
Scbari die afrik. Westküste zu erreichen. Er gelangte über den
Albert-Eduard-See und westlich vom
Albert-
Njansa bis zur Grenze
des Momfulandes (2° 13^ nördl.
Br.). Hungersnot, Meuterei seiner
Träger
[* 4] und die feindselige Haltung der Eingeborenen zwan-
gen ihn zur Umkehr. In Undussuma am Ituri angekommen, schickte er Dr.
Stuhlmann voraus, welcher Ende Oktober 1892 in
Europa
[* 5] ein- traf. Emission
P. selbst, obwohl krank und halb erblindet, schlug den Weg nach Südwesten, nach dem
Kongo, ein und wurde
Okt. 1892, nur noch drei
Tagemärsche von Kibonge entfernt, bei Muomena auf Anstiften des Araberhäuptlings
Said ben Abed ermordet.
Dieser siel im
Frühjahr 1893 den Offizieren des
Kongostaates in die
Hände und wurde hingerichtet. Dabei wurde auch der Rest
der Habseligkeiten und das
Tagebuch Emission
P.s erbeutet. Emission P. hat alle Ergebnisse seiner
Studien in wert-
vollen
Briefen oder in
Berichten an Zeitschriften, besonders in Petermanns «Mitteilungen»
nieder- gelegt. Als Sammelwerk erschienen sie in dem von Schweinfurth und Ratzel herausgegebenen
Buch: «Emission
P.» (Lpz. 1888).
Die
Tagebücher Emission
P.s wäh- rend seiner letzten
Reise wurden in «Westermanns Monatsheften» (Braunschw.
1892) veröffentlicht. -
Vgl. Vuchta, Der Sudan unter ägypt. Herrschaft (Lpz. 1888);
Stanley, Im dunkelsten Afrika [* 6] (deutsch von Wobeser, 2 Bde., ebd. 1890);
Iephson, Emission
P. und die Meuterei in Aquatoria (deutsch von Wobeser, ebd. 1890);
Schynse, Mit
Stanley und Emission
P. durch
Deutsch-Ost-Afrika (Köln
[* 7] 1890);
Volz, Emission
P.s
Ent- satz (Lpz. 1891);
Casati, Zehn Jahre
in 'Äauatoria und die Rückkehr mit Emission
P., deutsch von Reinhard- stöttner (2 Bde.,
Bamb. 1891);
Paul
Reichard, Dr. Emission
P. (Lpz. 1891);
Parke, N? pei-Loniil sx- p6ric;nc68 in Nciuatorial ^ti-ica (Lond. 1892);
Vita Hassan, Die Wahrheit über Emission P. (aus dem Fran- zösischen von Moritz, 2 Bde., Verl. 1893);
Stuhl- mann , Mit Emission P. ins Herz von Afrika (ebd. 1894).
Gnnr (arab., d. i. Befehlshaber), im Orient und in Nordafrika ein Titel der arab. Stamm- häuptlinge und der angeblichen Nachkommen Mo- hammeds. (Über diefe letztern s. Scherif und Nakib el-Eschraf.) Solange die Araber das maßgebende Volk des Islam waren, spielte der Titel Emission eine große Rolle; die Chalifen nannten sich Emission el- Muminin, der Gläubigen, später legten ihre ersten Minister sich den Titel Emission el-Um a ra, der Emire, d. h. Oberemir, bei, und manche außer- arab. Herrscher ließen sich vorzugsweise Emission nennen.
Mit dem nationalen Glänze des Arabertums trat auch der Titel Emission in den Schatten. [* 8] Die Perser ver- kürzten dao Wort zu Mir und bildeten aus ihm Mirza, Fürstensohn, Prinz. NINI88Ä. IN2.NN (lat.), durch Handschlag. Emissär oder Emissär (lat.), der von einer Person oder Partei zu geheimen Zwecken abgesandte Agent: Emission oder Emissarium heißt auch der Ab- zugskanal eines Sees;
berühmt ist namentlich das Emissarium des Fucinersees (s. Celano) und das des Albanersees (s. Aldano). Gmifsarium (lat.), s. Emissär. Smifsion(lat.,"Hinaussendung"),
die erste Unter- bringung eines bestimmten Betrages einer Anleihe oder der Aktien eines Aktienunternehmens. Bei spätern Erhöhungen des Aktienkapitals (s. ¶
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Grund-81
kapitalserhöhung) bezeichnet man die von dem Er- höhungsentschlu^se umfaßte Gesamtzahl der neu ge- schaffenen Attien als zweite Emission u. s. f. Wichtiger ist aber die finanziell technische Bedeu- tung, nach welcher den Akt der ersten Einführung in den Verkehr für die gedachten Wertpapiere be- zeichnet. Diese Einführung ist Zuführung derselben an das Publikum, entweder durch ein öffentliches Angebot der Papiere an dasselbe zur Übernahme im Wege der Subskription oder auch ohne ein sol- ches durch die Eröffnung eines Marktes für die Papiere, indem die amtliche Notieruug des Tages- preises, Börsenkurses, für dieselben an einer größern Börse erwirkt wird, sodaß sie Gegenstände des frei- händigen Verkaufs an derselben werden können.
Der letztere Weg wird auch beim Subskriptionsver- kauf in der Regel sofort nach dessen Bewirkung be- schritten. Freilich kann dieser Akt des Einführcns ln den Verkehr mit dem der ersten Unterbringung der Papiere zusammenfallen. Dies geschieht aber in den seltensten Fällen, namentlich nichts wenn es sich um große Beträge handelt. Der Erfolg der Aufnahme der Papiere im Publikum, die richtige Kalkulierung des Aufnahmepreiscs und des für die Aufnahme geeigneten Zeitpunktes setzt engste Fühlung mit den Effektenmärkten voraus.
Sind Papiere desselben Anleiheschuldners oder Unter- nehmers bereits im Verkehr, so wird nicht selten eine Beeinflussung des Kurses dieser Papiere wegen seiner Wirkung auf die Schätzung der neuen er- forderlich. Der Unternehmer muß aber zur Deckung seiner Bedürfnisse auf Eingang bestimmter Summen für seine Anleihen oder Aktien zu bestimmter Zeit fest rechnen können. Zudem sucht das Publikum für die Kreditwürdigkeit nicht hinreichend bekannter Unternehmer Garantien in der Vertrauenswürdig- kcit von Firmen, welche die Papiere einführen.
Des- halb schiebt sich zwischen den Anlcihcschuldner oder die Aktiengesellschaft und das Publikum die vermit- telnde Thätigkeit des Großbankiers, welche indessen nicht immer dcm ihm vom Publikum entgegen- gebrachten Vertrauen entfprochen hat. Die Versor- gung des Publikums mit neu geschaffenen Wert- papieren ist ein Hauptzweig des modernen Bank- detriebes. Sie wird als Emissionsgeschäft be- zeichnet. Die betreffenden Bankinstitute, Emis- sionsbanken oder Emissionshäuscr, nehmen dem Anleiheschuldner oder der Aktiengesellsckaft, die neue Aktien ausgeben will, den entsprechenden Be- trag der Anleihe oder Attien zu einem festen Preise ab. Bei Errichtung einer Aktiengesellschaft über- nehmen sie die Aktien.
Den Ersatz für ihr Risiko suchen sie in dem Verkauf der Stücke zu einem höhern als ihrem Übernahmepreise. Häufig über- nehmen sie bei Anleihen und Vergrößerungen des Aktienkapitals zunächst nur einen Teilbetrag fest und behalten sich in betreff des Nestes nur für bestimmte Zeit ein Recht, auch diesen zu über- nehmen, vor, was dahin ausgedrückt wird, daß sie den Rest in Option (Wahl) nehmen. Vereinigen sich zu der Übernahme, wie in der Regel, mehrere Bankhäuser unter der Vereinbarung der gemein- schaftlichen Ausführung des Verkaufs durch ein lei- tendes Haus, so bezeichnet man diese Verbindungen als Syndikate oder Konsortien (s. d.). In den Hän- den der Syndikatsleitung ruht dcr Weiterverkauf.
Die einzelnen Mitglieder des Syndikats haben wäh- rend der Dauer desselben kein Recht, über die ihren Anteilen entsprechenden Effekten selbst zu verfügen. Brockhaus' Konversationslexikon.. 14. Anss. VI. Die Syndikatsleitung schreibt die Einzahlungen aus, welcbe die einzelnen Mitglieder entsprechend ihren Anteilen zur Zahlung des Übernahmepreises zu leisten haben, und sie verteilt den Erlös des Weiter- verkaufs anteilig unter die Mitglieder. Innerhalb gewisser im Konsortialvertrage festgesetzten Grenzen [* 10] darf die Syndikatsleitung auch von ihr schon ver- kaufte Stücke zur Hebung [* 11] des Kurses für die Unter- bringung des Restes zurückkaufen.
Soweit bei Auf- lösung des Syndikats, die mit Ablauf [* 12] der dafür vereinbarten Heit erfolgt, Stücke noch unverkauft sind, werden diese den Mitgliedern nach Verhältnis ihrer Anteile gegen Zahlung des noch fehlenden Be»- träges des Übernahmepreises verabfolgt. Erfolgt der Verkauf im Wege öffentlichen An- gebots zur Übernahme durch Subskription, so nennt man dies auch die Auflegung der Papiere zur Zeich- nung. Die Zeichnungen sind in dem hier als die Regel unterstellten Falle, daß Papiere, die bereits fest übernommen sind, von den Übernehmern weiter ausgeboten werden, schriftliche Kaufofferten.
Anders, wenn bei einer Aktiengesellschaft zur ersten Beteili- gung bei der Gründung seitens der Gründer oder bei einer Kapitalserhöhung seitens dcr Aktiengesellschaft i öffentlich aufgefordert ist (s.Zeichnung). Die Auffor- ^ derung zur Subfkription bestimmt die Stellen, bei ^ welchen die Zeichnungen einzureichen sind, die Zeit, ^ zu welcher die Einreichung zu erfolgen hat, die festge- ! setzte Höhe des Kaufpreises ften Emissionsturs), den Betrag der nach Prozenten der Osfertsumme be- mcssenenKaution, welchemit der Zeichnung zu hinter- legen ist, und die Raten, in welchen der Preis ent- richtet werden soll. Unter den Zeichnungsstellen können sich auch solche befinden, welche nicht dem Emissionskonsortium angehören, sondern den Auf- trag gegen Provision übernehmen.
In der Regel ist in dcn Aufforderungen den Zuteilenden ausdrücklich die völlig freie Entschließung darüber, wem von den Anmeldenden und wieweit sie zuteilen wolleil, vor- behalten. Dies erklärt sich zum Teil aus der erfor- derlichen Prüfung der Solvenz, insbesondere aber auch aus dem Interesse, bloße Spekulationskäufer im Gegensatze zu den eine Kapitalanlage Suchenden möglichst auszuschließen. Neuerdings wird häusig ! eine bevorzugte Berücksichtigung solchen Subskri- benten zu teil, welche sich einer Sperrung der Stücke für bestimmte Zeit unterwerfen. Sie verpflichten sich, dieselben in dieser Zeit, für welche sie die Stücke oder die laufenden Zins- oder Dividcndenpapiere hinterlegen, nicht in den Handel zu bringen, damit ! das Konsortium in der Unterbringung noch vorhan- ^ dener Stücke nicht beeinträchtigt wird.
Bei dieser Ausführung des Emissionsgeschäfts erfolgt in Teutschland eine mindestens zweimalige Erhebung der Umsatzsteuer, einmal für die Über- ! nähme der Werte seitens des Konsortiums und so- ! dann für dcn Erwerb derselben seitens der Sub- ! skndentcn. Außerdem ist für die Ausgabe der Stücke als neuer Werte die Urknndenstcuer, die eigentliche E m issionssteuer, zu entrichten. Wegen der wirtschaftlichen Bedeutung der Ein- führung neucr Werte in den Verkehr bestehen seit neuerer Zeit gewisse Sicherungsvorschriften im Interesse des Publikums. Einesteils beruhen die- selben in Anforderungen, welche die Börsen für die Zulassung der neuen Werte zur Kursnotierung und damit zum Handel an dcr Börse aufzustellen verbun- den sind. In Berlin [* 13] haben die Emissionshäuser den Antrag auf Zulassung zur Kursnotierung und zum 6 ¶
Zum Duden
Nr. | Ergebnis | Emission |
---|---|---|
1 | ****** | Emis|si|on, die; -, -en [(1 a: frz. émission <) lat. emissio = das Herausschicken, Ausströmenlassen]: 1. (Bankw.) ... |
Quellen, Literatur
Band - Seite | Artikel | Autor | Titel | Ausgabe |
---|---|---|---|---|
62.461 | Noten | Noël | Les banques d’émissionen Europe, Bd. 1 | (Par. 1888) |
5.206 | Dumas | "Notes sur l'émissionen France des monnaies décimales de bronze" | (Par. 1868) | |
19.100 | Banken | Übersicht über die Gesetzgebung aller Länder über die Zettelbanken enthält; Noel | Les banques d'émissiones Europe | (Bd. 1, Par. u. Nancy 1888) |
19.100 | Banken | von Bodio, Direktor des königl. ital. Statistischen Bureaus, herausgegebene | "Statistique internationale des banques d'émission" | (Rom 1881 bis 1882) |
4 Quellen wurden gefunden.