Emerĭtus
bei den Römern ein Soldat, der seine gesetzliche Zeit ausgedient hatte und nicht weiter zum Kriegsdienst verpflichtet war;
jetzt ein wegen Dienstunfähigkeit aus dem Kirchendienst ausgeschiedener Geistlicher (s. Emeritierung).
Das Wort wird häufig gekürzt in em., emer. und emerit.