Emeritierung
,
die Versetzung eines Geistlichen in den
Ruhestand. Dieselbe kann freiwillig erfolgen oder unfreiwillig,
bei eingetretener Dienstunfähigkeit oder noch andauernder Diensttauglichkeit. Im letztern Falle ist die Emeritierung
Disciplinarmaßregel.
Die Emeritierung
kommt in der evang.
Kirche in sehr verschiedenen Formen vor. Früher und vielfach auch noch jetzt wird ein bestimmter
Teil des Einkommens der
Stelle für den Emeritierten innebehalten; in
Preußen
[* 3] wurden für die einzelnen
Provinzen Emeritenfonds
aus Beiträgen der Pfarrer gebildet, jetzt ist für die alten preuß.
Provinzen die Emeritierung
landeskirchlich
geordnet durch
Bildung eines allgemeinen Emeritieru
ngsfonds, zu welchem der
Staat Zuschüsse gewährt (Kirchengesetz vom 26. Jan. und
Staatsgesetz vom die frühern provinziellen Emeritenfonds bilden das Reservekapital. (S. auch
Emeritenhäuser.)